FAQs from ANKÖ Customer Satisfaction Surveys

ANKÖ regularly asks its customers in a yearly customer satisfaction survey about different aspects regarding the use of its portals. Here you will be addressed differently, with specifically adapted contents, depending on whether you are a contracting authority or a contractor. This way we can achieve more precision when responding to your needs:

  • Overall satisfaction
  • Satisfaction with the customer support
  • Relevance of personal support
  • Satisfaction with the ANKÖ portal “Liste geeigneter Unternehmen - LgU” (List of Suitable Entrepreneurs)
  • Satisfaction with the LgU customer support
  • Free text feedback on the LgU
  • Satisfaction with the ANKÖ Vergabeportal (tendering platform) about search results for attractive contracts
  • Satisfaction with your Vergabeportal (tendering platform) search profiles
  • Satisfaction with the customer support of the Vergabeportal (tendering platform)
  • Free text feedback on the Vergabeportal (tendering platform)
  • Satisfaction with the eSubmission and eProcurement
  • “Out of the box – Many do not dare to ask” - free text feedback and suggestions for improvement of all ANKÖ platforms

This enables our clients to co-create the future of public procurement. The evaluation of our services is an essential premise for the improvement and further development of our platforms and the best help to become even better.

Answers to Your Questions

In order to reach the largest possible audience regarding the use of our platforms as well as to clarify frequently asked questions, we will answer in this section the best questions from our customer satisfaction surveys with the aim to provide a clearer picture of our products.

Part 1: Questions regarding ANKÖ Procurement Portal (vergabeportal.at)

VP-01) „Where can I find the login section? / Why can I not log into the Vergabeportal (tendering platform) with my LgU login data? How can I register?”

Answer:

The two ANKÖ products, Liste geeigneter Unternehmen® - LgU („prove suitability“) and vergabeportal.at („find invitations to tender“ / „submit tenders“), use different login data. You can have access to one or to both of them (the two products certainly complement each other perfectly and thus save you time and costs in the field of public invitations to tender).  

At vergabeportal.at you have the following registration options:

1. Test it for free:

The registration enables you a 4 weeks long test period free of charge which allows you access to up to 2,500 new Austrian and international invitations to tender daily.
Due to the full-text search or the search by CPV codes (Common Procurement Vocabulary – numerical codes of each contract description, a single classification system of the EU for public procurement), you can get to your search hits quickly and create up to 100 different search profiles. Furthermore, you can submit your tenders with your login data via our platform anytime.

2.) Buy it now:

  • Permanent access to the contracts of public contracting authorities in form of a paid yearly subscription 
  • Creation of up to 100 different search profiles with email service (notifications in case of search hits)
  • Full-service support by our vergabeportal.at customer service. Tender submissions via our platform are possible at any time.

3.) Free of charge eSubmission:

  • You have received an invitation for tender submission directly from the contracting authority? Register here to download the documents free of charge.
  • Do you want to upload an offer via our platform? In order to submit a tender, you will need a free bidder registration. Several free of charge bidder registrations are possible per company if the email addresses are not identical.

 

VP-02) „The information about suitable invitations to tender should be communicated via email in advance.“

Naturally, you can use search profiles at vergabeportal.at to get daily notifications about invitations to tender that could be of interest for your company. Only after the user has created search profiles, the search hits can be sent automatically via email.

The way to your first search profile is very simple:

To create a search profile, please start the search by entering your search term (or several search terms) or CPV code. Separate individual search terms by using space. After the results have been shown, you can save your search profile right below the search button by clicking on „Save profile“. For each search profile, you will get an individual email when search hits occur. This means that if you have two search profiles, you will get two emails, which contain only the hits from the respective search profile.  Each email is not limited to one hit but contains all hits of the respective search profile.

If you have any questions regarding search profiles, our Vergabeportal (tendering platform) customer service would be glad to help you.

VP-03) „Our service area „hydraulic service“ is not available."

Contracting authorities will hardly put contracts out to tender under the term „hydraulic service“ – our precisely accurate text search will not be effective here. In that case, our customer support would suggest you to use terms such as „hydraulics“ or „hydraulic“ in order to achieve more search hits in that area.  

Other reasons for no/few hits:

  • In the source you have selected (e.g. individual federal states), there are now no current contracts in combination with the used search term.
  • There is a typing error in the search term.

Suggestion: 

If a search term has not shown any invitations to tender, you can use the archive search to check whether the search term has been chosen correctly – if you find adequate hits in the archive, you are using the correct search term. This also means: No adequate contracts are currently put out to tender.

Teil 2: Fragen zur ANKÖ LgU - Liste geeigneter Unternehmen

LgU-01) "Es wäre gut, wenn man beim PDF-Export auch einzelne Teilbereiche der Unternehmensdaten auswählen könnte."

Antwort:

Die Auswahl einzelner Teilbereiche der Unternehmensdaten beim PDF-Ausdruck ist möglich. Wählen Sie dazu - bevor Sie unten das PDF generieren - anstatt „Alle Info“ nur jene Bereiche aus, die auf Ihrem Auszug angezeigt werden sollen. Weiters kann auch innerhalb eines Bereiches ausgewählt werden, welche Teilbereiche auf dem PDF-Auszug dargestellt werden sollen. Beispiel: Es kann nur der Bereich „Zuverlässigkeit“ ausgewählt werden und weiters ist es möglich eine Unterkategorie auszuwählen, z. B. nur das Finanzamt.

LgU-02) "Auf dem PDF-Export sollte auch der Firmencode ersichtlich sein."

Antwort:

Der Firmencode wird immer oben links vor dem Firmenwortlaut in der Kopfzeile dargestellt. Eine Ausnahme stellt die erste Seite des PDF-Exportes dar: Hier befindet sich der Firmencode in der Mitte der Übersichtstabelle gleich unter dem Firmenwortlaut.

LgU-03) "Bei den betriebswirtschaftlichen Angaben wäre es hilfreich, wenn man auch im Nachhinein Ergänzungen / Änderungen durchführen könnte."

Antwort:

Bei den betriebswirtschaftlichen Angaben können jederzeit Ergänzungen bzw. Änderungen durchgeführt werden. Um eine Änderung vorzunehmen, gehen Sie direkt im jeweiligen Eintrag auf „Bearbeiten“. Es öffnet sich ein neues Fenster mit einer Übersicht der bereits hinterlegten Angaben. Hier können die Angaben nun geändert bzw. ergänzt werden.

Teil 3: Fragen zur ANKÖ eVergabe

eV-01) "Ist die Abgabe von elektronischen Angeboten und Teilnahmeanträgen kostenfrei? Muss ich dafür einen kostenpflichtigen Account lösen?“ 

Antwort: 

Die Abgabe von e-Angeboten und e-Teilnahmeanträgen ist und bleibt kostenfrei! Für die Registrierung füllen Sie bitte folgendes Registrierungsformular aus: 

https://identity.vergabeportal.at/ElectronicSubmission/Registration 

Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie mit Ihren Zugangsdaten sowohl Ausschreibungsunterlagen herunterladen und Fragen stellen als auch Angebote und Teilnahmeanträge abgeben. Beim erstmaligen Download von Ausschreibungsunterlagen zu einem Verfahren werden Sie als „Interessent“ vermerkt und erhalten sämtliche verfahrensrelevante Informationen (z.B. Berichtigungen, Widerrufe etc.) per E-Mail zugestellt. 

eV-02) "Brauche ich zur Abgabe von elektronischen Angeboten und Teilnahmeanträgen eine elektronische Signatur? Wie kann ich als ausländisches Unternehmen teilnehmen?“ 

Antwort:  

Ja, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bei Direktvergaben) ist die elektronische Signatur Ihrer Angebote und Teilnahmeanträge gesetzlich vorgeschrieben. Dafür empfehlen wir die Freischaltung und Nutzung der Handysignatur (mehr Informationen unter www.handy-signatur.at). Die Freischaltung erfolgt am einfachsten persönlich in einer der zahlreichen Registrierungsstellen (https://www.a-trust.at/registrierungsstellen/). Falls sich Ihr Firmensitz außerhalb Österreichs befindet, empfehlen wir die Nutzung der Funktion „Internationale e-Signatur“. Damit können Sie das Angebots-PDF nach dem Download mit Ihrer jeweiligen nationalen qualifizierten Signatur (z.B. D-Trust Zertifikat) signieren und wieder in das System hochladen.  

Alternativ bieten wir jederzeit auch die Möglichkeit, unser bewährtes Signaturservice zu nutzen. Gegen eine Gebühr von 90 EUR wird ANKÖ zur Signatur Ihres Angebotes oder Teilnahmeantrages bevollmächtigt und erledigt die e-Signatur komfortabel für Sie. Bitte kontaktieren Sie uns unter support(at)ankoe.at oder 01 333 6666 DW 44 für weiterführende Informationen zur e-Signatur oder zum Signaturservice. 

eV-03) "Ich habe mein e-Angebot erfolgreich abgegeben. Nun bietet mir das System den Download der Angebotsdatei im Format „ankx“ an. Was ist eine „ankx“ Datei und wie kann man diese öffnen?“ 

Antwort:  

Der komplexe Verarbeitungs- und Verschlüsselungsvorgang eines elektronischen Angebotes erfordert ein spezifisches Dateiformat. Die Angebotsdatei im Format „ankx“ beinhaltet sämtliche Inhalte (inkl. XML-Inhalte, Signaturen, Hashwerte etc.) Ihres elektronischen Angebotes und dient zu Dokumentations- und Sicherheitszwecken. Um die Inhalte der Angebotsdatei einsehen zu können, klicken Sie unter www.vergabeportal.at auf „e-Abgabe“ und dann im linken Navigationsmenü auf „Ansicht Angebotspaket“. Dort können Sie die ankx-Datei uploaden und bekommen die Inhalte vollständig angezeigt. 

Experten-Tipp: Alternativ können Sie die ankx-Datei auch öffnen, indem Sie die Dateiendung auf .zip umbenennen. Die Datei wird dadurch in eine zip-Datei umgewandelt und lässt sich problemlos öffnen. 

Classic FAQs

Below you can find „classic“ questions from our collection of „Frequently asked questions” divided into contracting authorities and contractors sections.

Auftraggeber

Vergaben einfach öffentlich machen

Sind alle Arten von Verfahren möglich?

Die Webapplikation eVergabe+ deckt den vollen Bekanntmachungsprozess und alle Arten von Vergaben ab. Egal ob es sich also um eine Ausschreibung im Ober- oder Unterschwellenbereich handelt, ob es zum Beispiel eine Direktvergabe oder ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung ist - die ANKÖ eVergabe+ stellt für alle Verfahrensarten Online-Formulare zur Verfügung.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung der eVergabe+ für Auftraggeber kostet ab rund 1.500 € Jahrespauschale (exkl. USt.). Darin inkludiert sind beliebig viele Vorinformationen, Berichtigungen und Widerrufe. Ebenfalls enthalten sind eine bestimmte Anzahl an e-Vergaben und Bekanntmachungen. Gerne stellen wir Ihnen das passende Angebot.

Für speziell gewünschte Gestaltung (z.B. die grafische Darstellung der Bekanntmachungen) fallen je nach Aufwand Einmalkosten an.

Auf Anfrage kann auch ein kostenloser Zugang zum Testystem auf https://evergabe.ankoe.at eingerichtet werden. In der Testzeit können mit Ausnahme des Versands alle Funktionen des Systems genutzt werden.

 

Muss ich die Vergabe z.B. im Amtsblatt auch bekannt machen?

Nein, es ist keine nochmalige Eingabe in ein anderes System nötig. Die eVergabe+ des ANKÖ versendet automatisch an ausgewählte Publikationsmedien (Amtsblätter online und print, etc., Tenders Electronic Daily der EU etc.).

effiziente Prüfung eines Bieters

Wie melde ich mich an?

Der Einstieg in die Liste geeigneter Unternehmer® erfolgt über das Login ganz rechts oben auf unserer Homepage oder direkt über https://lgu.ankoe.at/ in Ihrem Browser - für ein reibungsloses Funktionieren wird der Internet Explorer ab Version Acht empfohlen.

Für User der ASFINAG, der ÖBB sowie der Stadt Wien gibt es einen eigenen Einstieg über eine eigene, interne Datenbank.

Haben Sie noch keine Login-Daten und möchten sich erstmals anmelden, dann kontaktieren Sie bitte
Ing. Mag. Rudolf Maier 43/ 1/ 333 6666-23, r.maier(at)ankoe.at

 

Wie hoch sind die Kostenbeiträge?

Die Kostenbeiträge der Liste geeigneter Unternehmer® für Auftraggeber sind nach Anzahl der Zugriffe gestaffelt, wobei die Abrechnung zumeist in Form einer Jahrespauschale erfolgt.

 

 

Was genau bedeuten die Statuseintragungen im ANKÖ?

Als Informationssystem prüft der ANKÖ Nachweise auf Aktualität und Vollständigkeit. Um diese Prüfung zu dokumentieren, werden Statuseintragungen vergeben.

Der ANKÖ bewertet damit keine Bieter, Bewerber oder Subunternehmer für konkrete Vergabeverfahren. Er stellt ein dynamisches Informationssystem zur Verfügung.

Die Entscheidung, ob ein Unternehmen geeignet ist, trifft der Auftraggeber aufgrund der elektronisch abrufbaren, hinterlegten Nachweise.

Status „O.K."

Dieser Eintrag bedeutet, dass sämtliche standardisierten Eignungsnachweise gemäß Bundesvergabegesetz vollständig und aktuell im ANKÖ vorliegen. Die Anforderung an die Aktualität der Nachweise ist bei jedem öffentlichen Auftraggeber unterschiedlich. Gemäß ÖNORM bemisst der ANKÖ die Aktualität eines Nachweises auf ein Jahr, wobei der Großteil der Nachweise ohnehin über Schnittstellen laufend aktuell gehalten wird (s. Punkt 9).

Verlangt ein Auftraggeber aktuellere als im ANKÖ hinterlegte Nachweise, kann er eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das geführt Unternehmen).

Status „Behebbarer Mangel"

Dieser Eintrag drückt aus, dass entweder nicht alle standardisierten Nachweise im ANKÖ vorliegen, und/oder diese nicht aktuell genug sind.

Ein Auftraggeber kann eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das geführte Unternehmen).

Status „Sanierungsverfahren"

Ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung ist anhängig. Dieser Status bleibt im ANKÖ solange hinterlegt, bis das Ende der Zahlungsfrist erreicht ist. Die Daten im ANKÖ werden täglich mit der Ediktsdatei abgeglichen.

Status „Insolvenzverfahren"

Ein Konkursverfahren wurde eröffnet. Dieser Status bleibt im ANKÖ solange hinterlegt, bis das Ende der Zahlungsfrist erreicht ist. Die Daten im ANKÖ werden täglich mit der Edikts Datei abgeglichen.

Status „Ausgleich"

Der Ausgleich wurde eröffnet. Die Daten im ANKÖ werden täglich mit der Edikts Datei abgeglichen.

Status „Widerruf"

Das Unternehmen hat seine Zustimmung zur Führung in der Liste geeigneter Unternehmer® widerrufen. Die Eignungsnachweise können in der Regel bis Jahresende aufgerufen werden.

Woher bezieht der ANKÖ seine Daten?

Über Schnittstellen zu Behörden oder über sonstige offizielle Stellen eingeholte Daten sind rot markiert.

Berufliche Befugnis

  • Befugnisse – Schnittstelle zum Gewerbeinformationssystem GISA (täglicher Abgleich), ansonsten Unternehmensangaben; Schnittstelle zur Wirtschaftskammer (täglicher Abgleich); Schnittstelle zur Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer (täglicher Abgleich)

Berufliche Zuverlässigkeit

  • Strafregisterbescheinigung – Unternehmensangaben
  • kein Insolvenzverfahren eröffnet – Abgleich mit Edikts Datei (täglicher Abgleich)
  • keine Liquidation oder Einstellung der gewerblichen Tätigkeit – Abgleich mit dem Firmenbuch; Schnittstelle zu Wirtschaftskammer und Architektenkammer (täglicher Abgleich)
  • Auskunft gemäß § 28b AuslBG – Schnittstelle ANKÖ zur Zentralen Koordinationsstelle des BMF für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (Abgleich wird bei Bedarf angestoßen und ist sechs Monate gültig)
  • Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Abgaben – Einspielung aller neun Gebietskrankenkassen, Bauarbeiterurlaubskassa, Magistratsabteilung 6 Stadt Wien - Kommunalsteuer (monatlicher Abgleich), ansonsten Unternehmensangaben

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • Bankauskunft – Unternehmensangaben
  • Berufshaftpflichtversicherung – Unternehmensangaben
  • Bilanz – Einspielung durch ANKÖ über Firmenbuch bzw. Unternehmensangaben
  • Gesamtumsatz – Unternehmensangaben
  • Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer – Einholung über Schnittstelle zum Hauptverband der Sozialversicherung (monatlicher Abgleich) sowie Eigenangaben des Unternehmers
  • Unternehmensbeteiligungen - Abgleich mit dem Firmenbuch (täglicher Abgleich)
  • KSV Rating – direkte Einspielung des Kreditschutzverbands 1870 über eine Schnittstelle (mindestens einmal jährlich Komplettrecherche, bei Änderungen des Ratings sofortiger Abgleich)

Technische Leistungsfähigkeit

  • Referenzen – Unternehmensangaben, Detailierungsgrad unternehmer-/auftraggeberabhängig
  • jährliches Mittel der in den letzten drei Jahren beschäftigten Dienstnehmer – Unternehmensangaben
  • weitere Angaben – unternehmensabhängig

Qualitätsnormen, Normen für Umweltmanagement

  • EMAS Eintrag im Umweltbundesregister – Schnittstelle zum Umweltbundesamt (täglicher Abgleich)
  • weitere Zertifikate – unternehmensabhängig

Detaillierte Anleitung

Für Detailfragen zur Liste geeigneter Unternehmer® klicken Sie hier.

e-Auktion für attraktive Angebote

Wie lade ich die Bieter zur Teilnahme an der Auktion ein?

Der e-Auktion geht in der Regel ein Vorverfahren voran. Jene Bieter, die dort die Eignungsanforderungen erfüllen, die hier ein ausschreibungskonformes Angebot abgegeben haben und bei denen kein Ausscheidungsgrund vorliegt, erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme an der elektronischen Auktion per E-Mail.

Die e-Auktion findet frühestens zwei Tage nach Versendung der Aufforderung zur Teilnahme statt. Über den genauen Termin der elektronischen Auktion werden die Bieter in dieser Teilnahmeaufforderung informiert.

Außerdem erhalten die Bieter eine Anleitung zum Erstellen eines Bieterkontos, einen Link zur Verknüpfung des Bieterkontos mit der Auktion und 20 Transaktionsnummern (TAN).

Die Transaktionsnummern sind nur für eine konkrete Auktion gültig und können jeweils nur einmal verwendet werden. Sind mehr als 20 nötig, übermittelt die Auktionsplattform automatisch neue TANs an den Bieter.

Wie verhindere ich zu kleine/zu große Gebotsschritte?

Der Auktionsleiter legt einen Mindestgebotsschritt fest, um den das jeweils letztgültige Gebot verbessert werden muss, sowie einen Höchstgebotsschritt, um den das jeweils letztgültige Gebot maximal verbessert werden darf. Der Mindest- und Höchstgebotsschritt stellen also einen Rahmen dar, in dem sich ein neues gültiges Gebot bewegen muss. Dieser Rahmen kann relativ zum jeweils letztgültigen Gebot in Prozent oder durch Absolutwerte angegeben werden.

Möglich ist auch, einen maximalen Nachlass in Prozent anzugeben. Dies legt fest, um wieviel ein Bieter seinen ursprünglich im Vorverfahren abgegebenen Gesamtpreis unterbieten darf. Auf diese Weise kann einem nicht plausiblen Gesamtpreis entgegengewirkt werden.

Kann ich die Auktion auch unterbrechen oder ganz abbrechen?

Es besteht die Möglichkeit, dass der Auktionsleiter die Auktion unterbricht. In diesem Fall wird den Bietern der Zeitpunkt der Fortsetzung bzw. das neue Auktionsende über die Plattform sowie per E-Mail mitgeteilt.

Ebenso kann der Auktionsleiter die laufende Auktion abbrechen (widerrufen). In diesem Fall wird die Gebotsabgabe beendet und der Grund für den Abbruch den Bietern per E-Mail bekannt gegeben.

Kann außer dem Preis noch ein Kriterium berücksichtigt werden?

Die e-Auktion ist eine reine Preisauktion, andere Kriterien können in der Auktion selbst nicht berücksichtigt werden. Allerdings können im Vorverfahren weitere Kriterien einbezogen werden und zur Auktion nur jene Unternehmen eingeladen werden, welche diese erfüllen.

Auftragnehmer

Vergabeportal für Bieter

Was bedeutet Unterschwellen- und Oberschwellenbereich?

Für die Leistungsbereiche Bau, Lieferung und Dienstleistung gibt es unterschiedliche Richtwerte bei den Auftragswerten. Wird der Richtwert überschritten, muss zusätzlich zu der Bekanntmachung im regionalen Amtsblatt eine Meldung an die europäische Union (TED) ergehen.

TED bedeutet Tenders Electronic Daily und ist die Onlineversion des europäischen Amtsblattes. Aufträge, welche gewisse Schwellenwerte überschreiten, müssen an TED gemeldet werden.

Die aktuell geltenden Richtwerte:

Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten/oberen Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen: 140.000 €

Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 €

Bauaufträge: 5.382.000 €

 

Schwellenwerte im klassischen Bereich und im Sektorenbereich (Gemäß BGBI. II Nr. 560/2021 - gültig ab 01.01.2022):

  • Direktvergabe: unter EUR 100.000,-
  • Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung: unter EUR 100.000,-
  • Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung: im Baubereich unter EUR 1.000.000,-; bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unter EUR 100.000,-.

Schwellenwerte im klassischen Bereich

Schwellenwerte (exkl. USt.)

Lieferaufträge

EUR 215.000,-

Bei AG gemäß Anhang V BVergG (Zentrale öffentliche Auftraggeber)

EUR 140.000,-

Dienstleistungsaufträge

EUR 215.000,-

Bei AG gemäß Anhang V BVergG (Zentrale öffentliche Auftraggeber)

EUR 140.000,-

Bauaufträge und Konzessionen

EUR 5.382.000,-

Schwellenwerte im Sektorenbereich

Schwellenwerte (exkl. USt.)

Lieferaufträge

EUR 431.000,-

Dienstleistungsaufträge

EUR 431.000,-

Bauaufträge und Konzessionen

EUR 5.382.000,-

Erklärung: Alle Angaben betreffen den geschätzten Auftragswert exkl. USt.
Als ein Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich (OSB) gilt jenes, bei dem der geschätzte Auftragswert (exkl. USt.) mindestens die obengenannten Schwellenwerte erreicht. Sollte sich der geschätzte Auftragswert (exkl. USt.) unter dem Schwellenwerte befinden, handelt es sich um ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich (USB).
Alle Angaben ohne Gewähr.

Die Liste der aktuellen Schwellenwerte (Stand: 01.01.2022) hier downloaden (pdf).

 

Welche Ausschreibungsquellen verwendet das Vergabeportal?

Von Vergabeportal.at werden ausschließlich Aufträge von öffentlichen Auftraggebern erfasst. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

- alle österreichischen Amtsblätter
Amtlicher Lieferanzeiger
Landesamtsblatt für Burgenland
Amtliche Nachrichten Niederösterreich, Stadt Klosterneuburg, Stadt Schwechat, Stadt Wiener Neustadt, Stadt St. Pölten
Amtsblatt der Stadt Wien
Kärntner Landeszeitung, Stadt Klagenfurt, Stadt Villach
Grazer Zeitung, Stadt Graz
Amtliche Linzer Zeitung, Stadt Linz
Salzburger Landeszeitung, Stadt Linz, Salzburg online
Bote für Tirol
Amtsblatt für das Land Vorarlberg, Stadt Bregenz

- alle Bekanntmachungen aus der Schweiz
Bekanntmachungsplattform Simap.ch

- alle Bekanntmachungen der Europäischen Union (TED)

- ausgewählte Ausschreibungen aus acht osteuropäischen Ländern
Eurocomm-PR GmbH
(Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien, Kroatien, Serbien, Bulgarien und Bosnien)

 

Wo erhalte ich die Unterlagen für die Ausschreibung?

Vergabeportal.at ist bestrebt, Ihnen den kostengünstigsten und einfachsten Weg anzubieten. Leider bleibt es dem Auftraggeber überlassen, in welcher Form die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:

  • Der Auftraggeber lädt die Unterlagen als pdf-File hoch und stellt diese bei Vergabeportal.at kostenlos zur Verfügung.
  • Vergabeportal.at verweist auf einen Link, über welchen die Unterlagen bezogen werden können. Etwaige Kosten kann der Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Verrechnung erfolgt direkt über den Auftraggeber bzw. die vom Auftraggeber bemächtigten Person.
  • Die Unterlagen werden ausschließlich über die in der Ausschreibung erwähnte Kontaktperson verschickt. Der Bezug der Ausschreibungsunterlagen kann gegebenenfalls mit einer Kostenentschädigung für den Auftraggeber verbunden sein.

 

Wie funktioniert einfache/erweiterte Suche?

Das Prinzip der ODER-Suche

Die Suche ist auf dem Prinzip der ODER-Suche aufgebaut. Dieser Umstand ermöglicht Ihnen die Aneinanderreihung mehrerer Suchbegriffe, wodurch nicht zwingend alle eingegebenen Begriffe im Ausschreibungstext enthalten sein müssen. Des Weiteren wird ebenfalls nach Wortergänzungen gesucht.

Beispiel: Boden
Angezeigt werden Aufträge mit Bodenverlegung, Parkettboden, Bodenbelag, Bodenaushub, …
Achtung: Nicht gesucht wird nach Böden! Erst wenn als Suchbegriff neben Boden auch Böden eingegeben wird, erhält man: Parkettböden, Fliesenböden, Verlegung von Böden, …
 

Was ist die einfache Suche?

Die einfache Suche dient zum Kennenlernen der Ausschreibungsdatenbank und für Abfragen nach Ausschreibungsquellen und Ausschreibungsgegenstand/stände( z.B. Fliesenleger, Bodenverlegung, …) ohne jeglicher Spezifikation. 


Wozu wird die erweiterte Suchfunktion benötigt?

Bei der erweiterten Sucheinstellung kann man das Suchergebnis weiter einschränken. Folgende Suchoptionen (neben der Suche nach Ausschreibungsquelle und Ausschreibungsgegenstand, wie Fliesenleger) können hier hinzugefügt werden:

1) Suchmethode
1.1) Auswahl: alle Suchwörter müssen enthalten sein
Werden in das Suchfeld mehrere Suchbegriffe eingegeben, müssen diese gemeinsam im Ausschreibungstext einer Bekanntmachung enthalten sein.

1.2) Auswahl: Nur ganze Wörter vergleichen
Wird diese Funktion ausgewählt, erfolgt ein buchstabengetreuer Abgleich – d. h. es wird nicht nach Worterweiterungen gesucht.

Beispiel: Tür
Es wird ausschließlich nach Tür und nicht nach Konfitüre oder Türschlösser gesucht.

2) Suche nach Auftraggeber
Diese Funktion ist hilfreich, wenn man ausschließlich Bekanntmachungen eines bestimmten Auftraggebers erhalten  möchte.

3) Ausschreibungstyp
Bei den Ausschreibungstypen gibt es drei Abstufungen:
3.1) Bauleistung: In dieser Kategorie sind Aufträge rund um das Bauwesen zu finden
3.2) Lieferleistung: Diese Option ist besonders für Zulieferer interessant
3.3) Dienstleistung: Hier erfolgt die Zuweisungen nach den angebotenen Serviceleistungen

4) Bekanntmachungsverfahren
Als Bieter können Sie entscheiden welche Art von Bekanntmachung an Sie übermittelt werden soll:
4.1) Vorinformation
Eine Vorinformation  dient Ihnen als Information, dass ein neuer Auftrag demnächst von einem Auftraggeber ausgeschrieben wird. Der Vorteil: Sie als Leistungsanbieter können Ihre Personal- und Zeitressourcen zielgerichtet planen.
4.2) aktuelle Ausschreibung
Bei dieser Information handelt es sich um einen Auftrag, für welchen Angebote an den Auftraggeber übermittelt werden können.
4.3) Berichtigungen
Der Auftraggeber nimmt eine Änderung bei dem ursprünglich ausgeschriebenen Auftrag vor. Beispiele: Änderungen in der Ausschreibungsunterlage, Korrektur der ausgeschriebenen Angebotsmenge, …
4.4) Widerruf
Der Auftrag konnte nicht an einen Bieter vergeben werden und wird in Folge dessen zurückgezogen. Der Auftrag kann jedoch in einem neuen Verfahren vergeben werden. Diesbezüglich muss eine weitere Ausschreibung veröffentlicht werden.
4.5) Vergebene Aufträge
Ein Bieter wurde mit der Erfüllung des Auftrages bevollmächtigt.

5) Veröffentlichungsdatum
Bei diesem Menüpunkt können Sie den Zeitraum der Auftragsabfrage bestimmen.

 

Wie lege ich ein Suchprofil an/wie ändere ich es?

Unter dem Begriff „Suchprofil“ wird eine abgespeicherte Einstellung bei der Suchmaske in der Ausschreibungsdatenbank bezeichnet. Durch das Anlegen von Suchprofilen können für Sie interessante Ausschreibungen täglich automatisiert an Ihren E-Mail-Account übermittelt werden. Diese Vorkehrung erspart Ihnen viele Kosten und Mühen bei der Recherche und Ihres Zeitmanagements.

Wie lege ich ein Suchprofil an?

Für die Anlage eines Suchprofils wechseln Sie bitte in die einfache oder erweiterte Suche. Bitte wählen Sie Ihre Ausschreibungsquellen aus und definieren Sie ein oder mehrere Suchworte. Nachdem Sie die Suche gestartet haben, können Sie auf „->Profil speichern“ klicken und das Profil abspeichern. Es ist irrelevant, ob die Suche ein Ergebnis auflistet oder nicht – die Suchprofilanlegung wird dadurch nicht beeinflusst.

Kann ich bereits angelegte Suchprofile selbst aktualisieren?

Über die Registerkarte „Suchprofile verwalten“ können bereits vorhandene Suchprofile weiter bearbeitet oder gelöscht werden. Weiters kann eine Übersicht über alle Suchprofile ausgedruckt werden.
Gerne stehen Ihnen auch unsere Kundenbetreuer bei Profiländerungen zur Verfügung.

Wofür gibt es eine Merkliste?

Die Merkliste ermöglicht es Ihnen, für Sie interessante Ausschreibungen griffbereit abzulegen. Dazu müssen Sie, nachdem Sie eine Ausschreibung gefunden haben, den Button für die Merkliste anklicken.

 

Wieso erhalte ich keine Suchergebnisse?

Wenn nach dem Klick auf den Suchbutton keine Bekanntmachungen erschienen sind, können folgende Gründe vorliegen:

1) Im Suchwort gibt es einen Tippfehler.

2) Zur Zeit liegen keine aktuellen Aufträge in dieser Quellenauswahl und für den verwendeten Suchbegriff vor. Um einen Überblick über die Ausschreibungshäufigkeit in diesem Bereich zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die Archivsuche.

Welche Ergebnisse erhalte ich bei der Archivsuche?

Diese Suchfunktion ermöglicht Ihnen das Auffinden von veröffentlichten, aber nicht mehr aktuellen Bekanntmachungen. Die Suche im Archiv soll Ihnen dabei helfen, Ihr Suchprofil besser auf ausgeschriebene Aufträge abzustimmen. 

Das bedeutet: Ergibt eine Suche in den aktuellen Ausschreibungen mit Ihrem Suchbegriff keinen Treffer, können Sie auch anhand der Archivsuche überprüfen, ob der Suchbegriff richtig gewählt wurde - finden Sie im Archiv passende Treffer, dann suchen Sie mit dem richtigen Stichwort. Das bedeutet aber auch: Es ist aktuell kein passender Auftrag ausgeschrieben.

Was ist ein Zusatzuser und welche Vorteile bringt er?

Der Zusatzuser bietet Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, mehrere Mitarbeiter mit den Aufgaben des Ausschreibungsmanagements zu betreuen:

  • Jeder Zusatzuser kann das Servicepaket von Vergabeportal.at im vollen Umfang nutzen. Dazu zählen z.B. die Anlage von bis zu 100 Suchprofilen, E-Mail Versand, Download der Ausschreibungsunterlagen und umfangreiche Suchmöglichkeiten.
  • Personalisierter Login. Jeder Zusatzuser erhält nach Vertragsabschluss die Zugangsdaten per Mail. Das Passwort kann jederzeit durch den User geändert werden.
  • Verbesserung der Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten innerhalb Ihrer Organisation, indem Suchprofile unter den Usern geteilt werden können.
  • Übersichtlichkeit durch Zentralität. Der Hauptuser (=Besteller des Jahresabos) übernimmt die Verwaltung der einzelnen Zusatzuser.
  • Die Zusatzuser können jederzeit abonniert werden. Die Anpassung erfolgt an die Vertragslaufzeit des Jahresabos.

Wichtig: Ein Zusatzuser kann nur bei einem bestehenden Jahresabo abonniert werden.

 

Wie erfolgt die Anmeldung eines Zusatzusers?

Ein Zusatzuser kann nur in Kombination mit einem Jahresabo bestellt werden. Dieses kann auf zwei Wegen erfolgen:
1) Beststellung zeitgleich bei Kauf eines Jahresabos oder
2) Nach Bestellung eines Jahresabos über die Benutzerverwaltung nach dem Login

 

Fragen zum Jahresabo

Welche Leistungen beinhaltet ein Vergabeportal-Jahresabo?

Bei unserem Jahresabo handelt es sich um ein Pauschalangebot. Es fallen von Seiten des Vergabeportals keine weiteren Kosten an. Eine detailierte Übersicht über das Leistungsangebot ersehen Sie auf unserer Preisliste.

Welche Möglichkeiten gibt es ein Jahresabo abzuschließen?

1) Über das Sofortkaufformular über die Homepage www.vergabeportal.at.
ODER
2) Nach Einzahlung auf Grund eines Angebots für ein Jahresabo.

Wie kann ein Jahresabo bei Vergabeportal.at gekündigt werden?

Eine Kündigung muss schriftlich an den Kundenbetreuer übermittelt werden. Diese kann entweder postalisch, per E-Mail oder Fax erfolgen. Achtung: Eine nicht zeitgerechte Kündigung bewirkt eine automatische Verlängerung des Abojahres.

Gibt es eine Frist für die Einlangung der Kündigung?

Eine Kündigung für das laufende Vertragsjahr kann jederzeit, spätestens jedoch 2 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums, welchen Sie auf der jeweils gültigen Rechnung finden, erfolgen. (Beispiel: Ende des Leistungszeitraumes: 18.10.dJ -> Kündigung bis spätestens: 18.08.dJ)

 

Fragen zum Testaccount

Muss das Testaccount gekündigt werden?

Nein. Das Testaccount ist unverbindlich und endet nach der Testphase automatisch.

Welche Serviceleistungen werden im Testabo angeboten?

Zwischen dem Jahresabo und dem Testabo gibt es keine Leistungsunterschiede. Alle Funktionen stehen vollumfänglich zur Verfügung. Das Testabonnement ist lediglich zeitlich begrenzt und zum kostenlosen Kennenlernen gedacht.

Können im Testabo gespeicherte Suchprofile bei Abschluss eines Jahresabos mit übernommen werden?

Bei Abschluss eines Jahresabos können die bereits angelegten Suchprofile erhalten bleiben. Bei Online-Bestellungen ist dieses durch das Auslesen Ihrer bereits bestehenden Logindaten möglich. Eine Übernahme erfolgt auch bei Einzahlung per Erlagschein durch den Kundenbetreuer.

Kann das Jahresabo bereits während der Testphase bestellt werden?

Um einen reibungslosen Übergang zwischen den Abotypen zu gewährleisten, ist es möglich während der Testphase über die Registerkarte Sofortkauf das Jahresabo zu bestellen. Die Aktivierung erfolgt erst nach Testablauf – d.h. sie verlieren keine Testtage.

Die Entscheidung für ein Jahresabo wird erst nach Ablauf des Testaccounts gefällt. Wann erfolgt die Freischaltung?

1) Die sofortige Freischaltung erfolgt mittels Sofortkauf. Nach Ausfüllen des Bestellformulars auf unserer Homepage werden Ihnen die Login-Daten per E-Mail übermittelt. Die Rechnung erhalten Sie auf postalischem Weg.
2) Eine Freischaltung auf Grund der Einzahlung eines Angebots erfolgt erst nach Zahlungseingang. Nach erfolgter Aktivierung erhalten Sie die Login-Daten per E-Mail.


Können bereits angelegte Suchprofile bei Abschluss eines Jahresabos übernommen werden?

Abgespeicherte Einstellungen des Testaccounts stehen Ihnen auch nach Abschluss eines Jahresabos zur Verfügung. Ihre Daten werden vom Vergabeportal-Team dementsprechend aktiviert.

 

Liste geeigneter Unternehmer®

Statuseintragung im ANKÖ - wann gibt es welchen Status?

Der ANKÖ bewertet keine Bieter, Bewerber oder Subunternehmer im konkreten Vergabeverfahren. Er stellt ein dynamisches Informationssystem für Berechtigte (in der Regel öffentliche Auftraggeber) zur Verfügung. Die Entscheidung, ob ein Unternehmen geeignet ist, trifft der Auftraggeber aufgrund der elektronisch abrufbaren, hinterlegten Nachweise.[1]

Als Informationssystem prüft der ANKÖ Nachweise jedoch auf Aktualität und Vollständigkeit.[2] Um diese Prüfung zu dokumentieren, werden Statuseintragungen vergeben.

 

Status „O.K.“

Dieser Eintrag bedeutet, dass sämtliche standardisierten Eignungsnachweise gemäß Bundesvergabegesetz vollständig und aktuell im ANKÖ vorliegen. Die Anforderung an die Aktualität der Nachweise ist bei jedem öffentlichen Auftraggeber unterschiedlich. Gemäß ÖNORM bemisst der ANKÖ die Aktualität auf ein Jahr.

Verlangt ein Auftraggeber aktuellere als im ANKÖ hinterlegte Nachweise, kann er eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das geführt Unternehmen).

 

Status „Behebbarer Mangel“

Dieser Eintrag drückt aus, dass entweder nicht alle standardisierten Nachweise im ANKÖ vorliegen, und/oder diese nicht aktuell genug sind.

Ein Auftraggeber kann eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das Unternehmen).



[1] Auszug aus den ANKÖ Vereinsstatuten, II. 1.3.
[2] Auszug ONR 12051:2008

Warum kann ich die Daten anderer Unternehmen nicht einsehen?

Über die „Einfache Suche (ANKÖ Datenbank)“ können Sie alle Unternehmen finden, die im ANKÖ hinterlegt sind. Mit Ankreuzen der Checkbox „Nur Unternehmen anzeigen, die aktiv geführt werden“, sind alle Unternehmen, die ihre Eignung mit dem ANKÖ nachweisen, sichtbar.

Die im ANKÖ hinterlegten Daten sind nur für öffentliche Auftraggeber, die im Zuge von Auftragsvergaben die Eignung eines Unternehmens überprüfen müssen, aufrufbar. Dies kommt auch dem Schutz Ihrer Daten zugute! Jeder Zugriff wird protokolliert, um Missbrauch zusätzlich zu verhindern.

Wenn Sie aber den Zugriff auf die Daten von Unternehmen, etwa ihre Subunternehmer, tätigen wollen, können Sie auf „Zugriff beantragen“ klicken. Dann erhält der zuständige Ansprechpartner im Unternehmen die Meldung, dass ein Zugriff gewünscht wird. Dieser Zugriff kann angenommen oder abgewiesen werden. Sobald der Zugriff vom Unternehmen akzeptiert wird, können Sie die ANKÖ Daten einsehen. Für diese Freischaltung benötigen Sie das Recht „Eigenadministrator“. Ist es bei Ihnen freigeschalten, sehen Sie es in Ihrer Rolle rechts oben am Bildschirm. Wollen Sie es beantragen, können Sie das mit Hilfe dieses Formulars tun:

ANKÖ AdministratorIn-Anmeldung (pdf)

Woher bezieht der ANKÖ seine Daten?

Berufliche Befugnis

  • tägliche Einspielung der Daten über das Gewerbeinformationssystem GISA (vormals „Zentrales Gewerberegister")
    Schnittstelle zur Wirtschaftskammer
    Schnittstelle zur Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer

 

Berufliche Zuverlässigkeit

  •  kein Insolvenzverfahren eröffnet – täglicher Abgleich mit der Ediktsdatei

  • keine Liquidation oder Einstellung der gewerblichen Tätigkeit – täglicher Abgleich mit dem Firmenbuch; Schnittstelle zur Wirtschaftskammer und Architektenkammer

  • Auskunft gemäß § 28b AuslBG - Einspielung der Auskünfte durch die Finanzpolizei – Zentrale Koordinationsstelle

  • Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Abgaben – Einspielung der Daten vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Daten der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse sowie der Magistratsabteilung MA 6 für die Kommunalsteuer
     

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  •  Bilanz – Einspielung der Offenzulegenden Bilanz durch ANKÖ über das Firmenbuch, sofern vom Unternehmen keine alternativen Nachweise bereitgestellt werden.

  • Unternehmensbeteiligungen - täglicher Abgleich mit dem Firmenbuch

  • KSV Rating – mindestens einmal jährlich Aktualisierung – direkte Einspielung durch den Kreditschutzverband von 1870

 

 Qualitätsnormen, Normen für Umweltmanagement

  • Zertifikate EMAS geprüftes Umweltmanagement – Verlinkung zu den Unternehmenszertifikaten beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Warum fragt ein Auftraggeber Daten an, obwohl sie im ANKÖ hinterlegt sind?

Zugangsberechtigung öffentlicher Auftraggeber im ANKÖ

Im Regelfall haben die öffentlichen Auftraggeber eine Nutzungsvereinbarung zur Abfrage der Daten mit dem ANKÖ getroffen.

Hier reicht die Vorlage Ihres ANKÖ Führungszertifikats bzw. die Angabe Ihres ANKÖ Firmencodes aus, um dem Auftraggeber die Abfrage Ihrer hinterlegten Daten zu erleichtern. Eine genaue Übersicht, welche Auftraggeber die Eignung über das System prüfen, finden Sie hier: https://www.ankoe.at/fileadmin/dateien/Abrufende_oeffentliche_Auftraggeber.pdf

Sollte ein Auftraggeber ausnahmsweise keinen Zugang zum ANKÖ haben, richten wir für das Vergabeverfahren gerne eine Zugangsmöglichkeit ein, damit Sie Ihre Eignung nicht separat beibringen müssen.

Gesetzlich ist geregelt, dass ein Auftraggeber den Nachweis über den ANKÖ akzeptieren muss, sofern „die vom Auftraggeber festgelegten Unterlagen in der vom Auftraggeber gewünschten Aktualität vorliegen und vom Auftraggeber selbst unmittelbar abrufbar sind[1].“

 

Aktualität sicher stellen

Bitte stellen Sie vor Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrages sicher, dass die geforderten Nachweise im ANKÖ aktuell genug hinterlegt sind. Viele dieser Daten halten wir als Service für Sie über unsere zahlreichen Schnittstellen aktuell (siehe Erklärung zu den ANKÖ Schnittstellen ).

 

Nachweis mittels ANKÖ Ausdruck – PDF Export

Sollten Sie für private Aufträge oder aus anderen Gründen eine Auflistung der Nachweise benötigen, die im ANKÖ hinterlegt sind, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung:

Mit Einstieg Ihres Benutzernamens und Passwortes in unsere Plattform unter https://lgu.ankoe.at können Sie sich alle Informationen bequem ausdrucken. (Registerkarte „PDF Export")

Die Übersicht der hinterlegten Daten exklusive Dokumente ist immer kostenlos verfügbar. Einen Gesamtabzug mit allen Dokumenten stellt Ihnen der ANKÖ einmal jährlich kostenlos zur Verfügung. Jeder weitere Abzug steht Ihnen gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr zur Verfügung.

 
 
[1] § 80 Abs 5 BVergG 2018
[2] gemäß § 26 DSG 2000

Erklärung zu den ANKÖ Schnittstellen

Folgende Services sind in Ihrem ANKÖ Beitrag enthalten und verursachen keine weiteren Kosten:

Gewerbeinformationssystem - tagesaktuell

1. Über eine tagesaktuelle Schnittstelle zum Gewerbeinformationssystem stellt der ANKÖ alle dort gemeldeten Befugnisse dar. Diese können Sie über Einstieg ins ANKÖ Portal unter https://lgu.ankoe.at nach Eingabe Ihrer Benutzerdaten aufrufen: Sie finden die Daten in der Registerkarte „Befugnisse". Mit Klick auf den Button „GISA-Auszug" öffnet sich die jeweilige Befugnis.

2. Der Registerauszug umfasst folgende Daten:

  • Informationen zum Gewerbeinhaber
  • Gewerbewortlaut
  • Entstehung der Gewerbeberechtigung, ausstellende Behörde sowie Ausstellungsdatum
  • Ruhendmeldung des Gewerbes
  • Standort der Gewerbeberechtigung inklusive Betriebsstätten
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer inkl. Tag der Bestellung
  • Filialgeschäftsführer (sofern vorhanden) inkl. Tag der Bestellung

 

Berufliche Interessensvertretung (Kammern) - tagesaktuell

Schnittstelle zur Wirtschaftskammer

Alle Berechtigungen, die Ihre Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer begründen, sind über den ANKÖ abrufbar. Dazu ist ein tagesaktueller Link eingerichtet, der direkt auf die Daten zugreift, die bei den Wirtschaftskammern hinterlegt sind.
Die Links sind getrennt nach Bundesland verfügbar. Es sind je Bundesland die Standorte dargestellt, zu denen eine aufrechte Gewerbeberechtigung gemeldet ist. Ihre Mitgliedsnummer wird nicht nach außen dargestellt. Sollte diese Schnittstelle bei Ihnen fehlen, bitten wir um Übermittlung Ihrer Mitgliedsnummer, um die Verknüpfung herzustellen.

Folgende Informationen sind verfügbar:

  • Adresse der Berechtigung
  • Berechtigungswortlaut
  • Wirksamkeitsdatum der Berechtigung
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Betriebsteil (Hauptbetrieb oder Betriebsstätte, ruhende Befugnis)
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer

 

Schnittstelle zur Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer

Der ANKÖ ist über Ihre Mitgliedsnummer mit der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer verbunden. Ihre Mitgliedsnummer wird extern nicht dargestellt. Über den Link wird direkt in den tagesaktuellen Eintrag Ihres Unternehmens Einsicht genommen.

Folgende Informationen sind verfügbar:

  • Adresse der Berechtigung inklusive E-Mail und Homepage (sofern bei der Kammer hinterlegt)
  • Wortlaut der Befugnis
  • Projekte, sofern vorhanden
  • Filialen, sofern vorhanden

 

Firmenbuch – tagesaktuell

Die Schnittstellen zum Firmenbuch ist tagesaktuell. Folgende Informationen Ihres Unternehmens werden über die Einspielung von Firmenbuchdaten im ANKÖ dargestellt:

  • Firmenbuchnummer
  • Gesellschaftsform
  • Kapital
  • Organe (etwa Firmenrechtlicher Geschäftsführer, Prokurist)
  • Beteiligungen des Unternehmens
  • Beteiligungen am Unternehmen
  • Änderung des Unternehmensrechtlichen Firmenwortlauts
  • Änderung der Adressdaten von Hauptstandort sowie von etwaigen Filialen und Betriebsstätten
  • ÖNACE Code(s)
  • Liquidation oder Löschung des Unternehmens
  • Einleitung/Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, - täglicher Abgleich mit der Ediktsdatei

Bei Unternehmen, die uns keinen weiteren Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erbringen, wird anlassbezogen und manuell auch die Offenzulegende Bilanz aus dem Firmenbuch aktualisiert.

Wir bearbeiten tagesaktuell Meldungen des Firmenbuchs zu Umgründungen, Einbringungen und Spaltungen. Falls dadurch neue oder andere Eignungsnachweise im ANKÖ hinterlegt werden sollen, kontaktieren wir Sie.

 

Gebietskrankenkasse

Über unsere Schnittstelle erhalten wir monatlich folgende Informationen der Sozialversicherungsträger:

1. Import einer Auskunft der Sozialversicherungsträger mit aktuellem Datum
2. Höhe allenfalls bestehender Rückstände
3. Gesamtzahl der zum Stichtag des Importes bei der Gebietskrankenkasse gemeldeten Arbeitnehmer (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

Ist der Rückstand der vom Hauptverband erhaltenen Daten zweimal höher als 100 €, werden die Daten nicht mehr dargestellt, die Einspielung stoppt. Wenn ein Auftraggeber an den ANKÖ herantritt und aktuelle Daten von Ihrem Unternehmen wünscht, tritt Ihr Kundenbetreuer direkt mit Ihnen in Verbindung.

Sofern eine aufrechte Ratenvereinbarung besteht, empfehlen wir Ihnen, diese dem ANKÖ zu übermitteln. So führt ein Negativsaldo bei der Gebietskrankenkasse nicht gleich dazu, dass Ihr Unternehmen die vergaberechtliche Eignung verliert.

 

Kommunalsteuer MA 6

Sobald in Ihrem Unternehmen Arbeitslöhne bezahlt werden, führt dies zu einer Beitragspflicht nach Kommunalsteuer. Liegt ein Betrieb/die Betriebsstätte in Wien, wird diese Steuer bei der Magistratsabteilung 6 abgeführt. Viele Auftraggeber bezeichnen diesen Nachweis auch als „Stadtkasse".

Gerade für in Wien ansässige Auftraggeber ist der Nachweis, dass die Kommunalsteuer dort entrichtet wurde, in Vergabeverfahren ein Thema. Daher spielt der ANKÖ monatlich die Daten der Kommunalsteuer Wien ein. Dies ist für Unternehmen möglich, die ihren Betrieb oder eine Betriebsstätte in Wien gemeldet haben, sowie in Wien Arbeitslöhne auszahlen.

 

Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)

Betriebe der Bauwirtschaft sind gesetzlich dazu verpflichtet, für Ihre Arbeiter Sonderregelungen zu treffen, die aufgrund besonderer Problemstellungen bei Bauarbeitern eintreffen. Nach der Erfassung des Unternehmens bei der BUAK erhält Ihr Unternehmen ein Betriebskennzeichen. Nach Bekanntgabe dieses Kennzeichens an den ANKÖ importieren wir über unsere Schnittstelle die BUAK Daten monatlich für Sie.

Diese Angaben werden von der Kasse erhalten und im ANKÖ dargestellt:

  • Auskunftsdatum
  • Zuschlagszeitraum
  • fälliger Rückstand
  • angemeldete Arbeitnehmer

 

Auskunft gemäß § 28b AuslBG

Über eine Schnittstelle mit dem Finanzamt tätigt der ANKÖ halbjährlich eine Abfrage, ob dem Unternehmen in Verbindung mit § 28b AuslBG beim Bundesministerium für Finanzen Verletzungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes anzurechnen sind. Diese Abfragen werden von der Finanzpolizei – Zentrale Koordinationsstelle selbst bearbeitet und etwaige Verletzungen direkt in die Plattform hochgeladen.

Sobald zum Unternehmen rechtskräftige Verurteilungen vorliegen, werden diese im Datenbestand Ihres Unternehmens dargestellt.

Selbstverständlich laden wir Sie ein, uns eine Stellungnahme zu übermitteln, in der von Ihnen dargelegt werden kann, dass trotz des Vorliegens einer/mehrerer rechtskräftiger/n Bestrafung(en) gemäß § 28 Abs. 1 Ziffer 1 AuslBG, die vergaberechtliche Zuverlässigkeit gegeben ist.

Diese Stellungnahme kann bei laufenden Vergabeverfahren im Sinne des § 83 Abs 2 BVergG 2018 die Bewertung Ihres Unternehmens beeinflussen. Sie werden daher in Ihrem Interesse um Übermittlung einer Darstellung zur vergaberechtlichen Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens ersucht.

Gut zu wissen: Mit oder ohne ANKÖ erfährt der Auftraggeber von möglicherweise vorliegenden Verletzungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

 

Kreditschutzverband von 1870 (KSV) Schnittstelle

Die Daten zum KSV Rating werden allesamt vom KSV selbst über eine eigene Schnittstelle eingespielt. Jede dort gemeldete Firma wird mindestens einmal jährlich zur Gänze beurteilt und das Rating eingespielt. Diese Meldung wird über das Feld „Datum der Recherche" abgebildet. Kommt es vor Ablauf eines Jahres zu einer Änderung des Ratings, wird auch diese Änderung tagesaktuell im ANKÖ abgebildet. Wichtig: Manche Auftraggeber verlangen, dass das Rating in einem Ausschreibungsverfahren nicht älter als 6 Monate ist. In diesem Fall veranlasst der ANKÖ gerne die Neueinspielung Ihres Ratings mit jüngerem Datum.

Fragen zum persönlichen Rating
Der KSV gibt gerne Auskunft über die Zusammensetzung des persönlichen Ratings. Erstinformationen werden telefonisch erteilt, weiterführende Informationen über ein persönliches Gespräch: infoServicegruppe(at)ksv.at; Tel. Nr. 0501870-8000

Detaillierte Anleitungen

Detaillierte Anleitungen für die Nutzung der Liste geeigneter Unternehmer® finden Sie hier.

 

per Klick mitbieten

Wie kann ich ein Angebot elektronisch abgeben?

Schritt 1: In das System einsteigen

Zur Abgabe gelangen Sie direkt über die Ausschreibung oder über www.vergabeportal.at. Nach dem erfolgten Login finden Sie unter dem Reiter „E-Abgabe“ alle aktuellen Verfahren aufgelistet.

Falls Sie noch über keinen Zugang verfügen, können Sie hier einen kostenlosen Account anlegen.

Loggen Sie sich direkt über den Link in der Ausschreibung ein. Sie finden diesen am Ende des Ausschreibungstextes falls Bekanntmachung eine elektronische Abgabemöglichkeit vorsieht. (Abgabemöglichkeit -> Klicken sie hier, um ein e-Angebot abzugeben (elektronisch).

Sie können sich direkt mit Ihren Zugangsdaten für vergabeportal.at einloggen. Falls Sie noch keinen Zugang haben können Sie einen kostelosen Account hier anlegen. 

Schritt 2: Angebot erstellen

Sie können schnell und einfach ein Angebot erstellen und sämtliche Bestandteile (Angebotsbeilagen wie z.B. SR 75, Leistungsverzeichnis, etc.) hinzufügen.

Schritt 3: Angebot signieren

Haben Sie ein fertiges Angebot erstellt, so können Sie dieses hochladen, kontrollieren und signieren.

Schritt 4: Angebot abgeben

Geben Sie Ihr Angebot für das entsprechende e-Verfahren ab. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Sie jederzeit Ihr Angebot durch ein neues Angebot ersetzen.
Nach dem Login können Sie weitere Informationen sowie Anleitungen öffnen.

weitere Informationen erhalten Sie hier: http://ankoe.at/auftragnehmer/angebote-elektronisch-abgeben/so-funktioniert-es.html

Ist die elektronische Angebotsabgabe kostenpflichtig?

Nein. Die elektronische Angebotsabgabe ist für Sie kostenlos.

Wie komme ich zu meinen Zugangsdaten?

Sie können sich registrieren, indem Sie sich unter diesem Link anmelden: www.vergabeportal.at

 

 

Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden, bevor ein e-Angebot abgegeben werden kann?

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