Wenn unsere Entwickler mit geschlossenen Augen und mit kombinierter Arbeitsweise (Maus, Tastatur, Touchscreen, Trackball, o.ä.) vor dem Bildschirm sitzen, hat das eine neue Bedeutung: die ANKÖ eVergabe hören, und dadurch die Barrierefreiheit unserer Portale weiter vorantreiben.

„89!“, freut sich Entwickler Dipl.-Ing. Nedim Sehic, und nennt damit den neu erreichten Prüfwert der ANKÖ eVergabe (https://evergabe.ankoe.at). „Null“ steht für den geringsten Wert und der bestmögliche Wert ist „100“. Von den evaluierten Bereichen in der ANKÖ eVergabe konnte nach zahlreichen Optimierungen bisher ein sehr guter Wert von 89 erreicht werden.

Eines der gängigen Tools zur maschinellen Messung der sogenannten „Accessibility“ ist das Google-Werkzeug „Lighthouse“, welches direkt den Prozentwert ausgibt. „Der Wert hat sich aufgrund unserer akribischen Arbeit stark verbessert“, so Sehic. „Wenn wir hier als Vergleich die Webpage eines großen schwedischen Möbelhauses heranziehen, so liegt das bei 78, das weltgrößte Versandhaus bei 84. Unsere maschinelle Prüfung mit einem Wert von 89 kann sich hier schon sehen lassen“, strahlt Sehic.

Zum Begriff „Barrierefreiheit“

Was aber bedeutet nun „Barrierefreiheit“ genau? Hier der zugehörige Gesetzestext (Auszug):
Der Begriff „Barrierefreiheit“ gem. § 6 Abs5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz idgF ist auch im § 6 Behinderteneinstellungsgesetz idgF gleichlautend definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Das Behindertengleichstellungsrecht als solches verpflichtet nicht zur Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit, leistet allerdings auf Grund des Diskriminierungsschutzes einen wesentlichen Beitrag zur faktischen Herstellung von Barrierefreiheit, da laut dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Menschen mit Behinderung die Ursachen von Diskriminierungen im Behindertenbereich häufig in mangelnder Barrierefreiheit bzw. Zugänglichkeit liegen.

Es bestehen drei grundlegende Zusammenhänge betreffend Barrierefreiheit:

  1. Bauliche Barrierefreiheit: Gebäude/Bauten aller Art
  2. Mobilitätsbezogene Barrierefreiheit: Öffentliche Verkehrsmittel
  3. Digitale Barrierefreiheit: Informations- und kommunikationstechnologische Barrierefreiheit betreffend digitale Anwendungen aller Art

IKT-Barrierefreiheit

Der deutsche Begriff „Informations- und kommunikationstechnologische (IKT-)Barrierefreiheit" bezieht sich auf alle digitalen Anwendungen und Medien mit Benutzungsschnittstelle (die überall dort gegeben ist, wo ein Mensch vor einem IKT-Endgerät sitzt, also einem PC, Laptop, Smartphone, Tablet, etc. und diese benutzen möchte) und besteht aus zwei englischsprachigen Komponenten: „Accessibility" und "Usability":

  1. Accessibility (Zugänglichkeit) - Gegenstände (elektronische Inhalte aller Art: Webseiten, Dokumente, Multimedia) und Software sind so zu gestalten, dass sie von jedem, unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt wahrgenommen und benutzt werden können.
  2. Usability (allg. Gebrauchstauglichkeit) - Gegenstände und Software sind so zu gestalten, dass sie vom User in einem bestimmten Benutzungskontext effektiv, effizient und zur Zufriedenheit benutzt werden können.

Im Sinne der barrierefreien IKT-Lösungen streben wir alle vier Prinzipien der Barrierefreiheit zu berücksichtigen an:

  1. Wahrnehmbarkeit: Besondere Gestaltungsregeln wie etwa ausreichender Kontrast, Skalierbarkeit und gute Lesbarkeit von Texten, Alternativtexte und Untertitel usw.
  2. Bedienbarkeit: Alternative Eingabegeräte wie Trackball, Großtastentastatur Kopf-, Augen- oder Sprachsteuerung, neben ebenbürtiger Bedienung mit Maus, Tastatur und Touchscreen 
  3. Verständlichkeit: Inhalte und die Navigationsstruktur betreffend
  4. Technische Robustheit: Inhalte sind robust codiert, damit sie von einer Großzahl an Benutzeragenten, einschließlich assistierender Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.

Barrierefreiheit prüfen

Die Prüfung der Barrierefreiheit findet außer auf der erwähnten maschinellen Ebene auch durch menschliche Prüfung statt. Diese ergänzende Prüfung durch ExpertInnen ist für die Logik eines Online-Portals unabdingbar. Die Evaluierung kann z.B. auch durch spezialisierte Dienstleister gebucht werden um Produkte und Dienstleistungen (Prozesse) auf ihre Barrierefreiheitstauglichkeit „abzuklopfen“.

In der Praxis bedeutet dies, dass erst durch eine vertiefende Prüfung messbar gemacht werden kann, dass eine Anwendung unabhängig von einer Behinderung nutzbar ist. Das ist während der Entwicklung mit einem überschaubaren Aufwand verknüpft, der sich im Endergebnis allemal lohnt. Je öfter die Anforderungen an die Barrierefreiheit in der Entwicklungspraxis umgesetzt werden, desto mehr Erfahrung wird generiert, was in der Summe zur Reduktion des initialen Aufwands führt (die Lernkurve könnte am Anfang etwas steiler ausfallen).

Bei der maschinellen Prüfung durch einen Menschen erreicht man u.a. sehr brauchbare Ergebnisse, indem man z.B. mit einem sogenannten Screenreader (Bildschirmauslesesoftware für blinde Menschen) arbeitet. Das ist eine der wesentlichen Testwerkzeuge. Aus den hier erzielten Ergebnissen lassen sich diverse Lösungsansätze zur Problembereinigung ableiten, die eine positive Wirkung auch für andere Arten von Behinderungen haben. Ein gängiger Screenreader ist z.B. das Programm „NVDA“ des Anbieters „NV-Access“ (https://www.nvaccess.org). „NV-Access“ steht für „non-visual access to technology“.

eVergabe hören

„Eine Homepage vorlesen – das klingt einfach, ist es aber überhaupt nicht“, erklärt Sehic. „Damit alle Teile einer Page unter Beachtung der vorgegebenen Struktur und in der richtigen Reihenfolge und vor allem ohne Wiederholungen vorgelesen werden können, sind eine Reihe von Programmierspezifika, insbesondere saubere Einhaltung technischer Programmierstandards, zu berücksichtigen. Denn optische Logik ist nicht gleich programmiertechnische Logik. Die Interaktion zwischen dem User und dem Medium ist das A und O eines Tests auf Barrierefreiheit.

Durch die Interaktion zwischen dem Screenreader und dem Medium erschließt sich erst, ob die Handhabung der Anwendung korrekt abläuft oder korrekt aufgenommen werden kann. Dadurch können viele Fehler gefunden und behoben werden.

Bei der ANKÖ eVergabe ergibt sich die besondere Herausforderung in Interaktion mit zahlreichen Formularen und Formularelementen, die die Plattform enthält. Das schließt auch die Kontrollmechanismen, ob Zahlen oder Text eingegeben werden kann, mit ein, um dann die entsprechenden Fehler zu bereinigen.

Barrierefreiheit als Win-win-Situation

Barrierefreiheit bedeutet aber keineswegs, nur auf eine kleine Gruppe einzugehen. Rund 20,5 Prozent, also ganze 1,7 Mio. Menschen allein in Österreich gaben 2008 eine dauerhafte Behinderung oder Beeinträchtigung an. Und nicht nur für diese Gruppe ist Barrierefreiheit auch im Bereich IKT interessant. Barrierefreiheit bedeutet für alle NutzerInnen bessere Ergonomie, das heißt den logisch und besser strukturierten Informationsaustausch und effizientere Nutzung der Anwendung, die als solche oftmals nicht bewusst wahrgenommen wird. Im Grunde profitieren alle von barrierefrei gestalteten digitalen Produkten und Dienstleistungen auf die eine oder andere Weise.

ANKÖ und Inklusion

ANKÖ hat auf die Bedürfnisse seiner Kunden gehört und sich als Vorreiter diesem Projekt angenommen um als professioneller Dienstleister es im Bereich der öffentlichen Vergabe in Österreich richtig zu machen. Unsere aktive Optimierung der Barrierefreiheit bringt uns als professioneller, verantwortungsvoller Dienstleister auch eine Steigerung im Bereich der Zufriedenheit unserer Zielgruppen mit sich – eindeutig eine Win-win-Situation.

Ein barrierefreies ANKÖ-Portal entspricht nicht nur dem gesellschaftlichen Imperativ bezogen auf allgemeine Barrierefreiheit, sondern ist außerdem ein Indikator für unsere Kundenorientierung und steigert das Vertrauen in uns. Mit unseren barrierefreien Portalen erschließen wir neue Kundenkreise und freuen uns über Steigerung der Zugriffs- und Konversationsraten.

„Unsere Anstrengungen in Richtung der barrierefreien Portale ist einerseits ein echter Marktvorsprung und andererseits unser solidarischer Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen ganz im Sinne der Behindertenrechtskonvention Vereinter Nationen, der neben mehr als 100 Staaten auch Österreich verpflichtet ist. Die spannende Erfahrung, die eVergabe zu hören, hat mich auch persönlich beeindruckt, und mit 89 Prozent Barrierefreiheit sind wir auf bestem Weg in die richtige Richtung“, so Sehic abschließend. 

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