Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie alle Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ – Frequently Asked Questions) rund um den ANKÖ (Auftragnehmerkataster Österreich) und das gesamte Vergabewesen.

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  • Sie benötigen einen Account bei Vergabeportal.at um die elektronische Angebotsabgabe durchführen zu können. Die Registrierung erfolgt über: https://identity.vergabeportal.at/Registration/Index
  • Ihr Angebot muss fertig erstellt als elektronische Datei vorliegen.
  • Die Signatur kann mittels Karte (Achtung: auf Updates achten! – www.a-trust.at) oder Handy erfolgen. Da für die Signatur mit dem Smartphone weniger Komponenten (keine Karte, kein Lesegerät) benötigt werden, ist diese Art zu empfehlen.

Download ANKÖ Merkblatt zur E-Signatur (PDF, Deutsch)

Download ANKÖ information on E-Signature (PDF, English)

Sie können sich registrieren, indem Sie sich unter diesem Link anmelden: www.vergabeportal.at

Nein. Die elektronische Angebotsabgabe ist für Sie kostenlos.

Schritt 1: In das System einsteigen

Zur Abgabe gelangen Sie direkt über die Ausschreibung oder über www.vergabeportal.at. Nach dem erfolgten Login finden Sie unter dem Reiter „E-Abgabe“ alle aktuellen Verfahren aufgelistet.

Falls Sie noch über keinen Zugang verfügen, können Sie hier einen kostenlosen Account anlegen.

Loggen Sie sich direkt über den Link in der Ausschreibung ein. Sie finden diesen am Ende des Ausschreibungstextes falls Bekanntmachung eine elektronische Abgabemöglichkeit vorsieht. (Abgabemöglichkeit -> Klicken sie hier, um ein e-Angebot abzugeben (elektronisch).

Sie können sich direkt mit Ihren Zugangsdaten für vergabeportal.at einloggen. Falls Sie noch keinen Zugang haben können Sie einen kostelosen Account hier anlegen.

Schritt 2: Angebot erstellen

Sie können schnell und einfach ein Angebot erstellen und sämtliche Bestandteile (Angebotsbeilagen wie z.B. SR 75, Leistungsverzeichnis, etc.) hinzufügen.

Schritt 3: Angebot signieren

Haben Sie ein fertiges Angebot erstellt, so können Sie dieses hochladen, kontrollieren und signieren.

Schritt 4: Angebot abgeben

Geben Sie Ihr Angebot für das entsprechende e-Verfahren ab. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Sie jederzeit Ihr Angebot durch ein neues Angebot ersetzen oder zur Gänze zurückziehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://ankoe.at/auftragnehmer/angebote-elektronisch-abgeben/so-funktioniert-es.html

Folgende Services sind in Ihrem ANKÖ Beitrag enthalten und verursachen keine weiteren Kosten:

Gewerbeinformationssystem – tagesaktuell

1. Über eine tagesaktuelle Schnittstelle zum Gewerbeinformationssystem stellt der ANKÖ alle dort gemeldeten Befugnisse dar. Diese können Sie über Einstieg ins ANKÖ Portal unter https://lgu.ankoe.at nach Eingabe Ihrer Benutzerdaten aufrufen: Sie finden die Daten in der Registerkarte „Befugnis”. Mit Klick auf den Button „GISA-Auszug” öffnet sich die jeweilige Befugnis.

2. Der Registerauszug umfasst folgende Daten:

  • Informationen zum Gewerbeinhaber
  • Gewerbewortlaut
  • Entstehung der Gewerbeberechtigung, ausstellende Behörde sowie Ausstellungsdatum
  • Ruhendmeldung des Gewerbes
  • Standort der Gewerbeberechtigung inklusive Betriebsstätten
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer inkl. Tag der Bestellung
  • Filialgeschäftsführer (sofern vorhanden) inkl. Tag der Bestellung

 

Berufliche Interessensvertretung (Kammern) – tagesaktuell

Schnittstelle zur Wirtschaftskammer

Alle Berechtigungen, die Ihre Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer begründen, sind über den ANKÖ abrufbar. Dazu ist ein tagesaktueller Link eingerichtet, der direkt auf die Daten zugreift, die bei den Wirtschaftskammern hinterlegt sind.
Die Links sind getrennt nach Bundesland verfügbar. Es sind je Bundesland die Standorte dargestellt, zu denen eine aufrechte Gewerbeberechtigung gemeldet ist. Ihre Mitgliedsnummer wird nicht nach außen dargestellt. Sollte diese Schnittstelle bei Ihnen fehlen, bitten wir um Übermittlung Ihrer Mitgliedsnummer, um die Verknüpfung herzustellen.

Folgende Informationen sind verfügbar:

  • Adresse der Berechtigung
  • Berechtigungswortlaut
  • Wirksamkeitsdatum der Berechtigung
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Betriebsteil (Hauptbetrieb oder Betriebsstätte, ruhende Befugnis)
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer

 

Schnittstelle zur Bundeskammer der Ziviltechniker:innen

Der ANKÖ ist über Ihre Mitgliedsnummer mit der Kammer der Ziviltechniker:innen verbunden. Ihre Mitgliedsnummer wird extern nicht dargestellt. Über den Link wird direkt in den tagesaktuellen Eintrag Ihres Unternehmens Einsicht genommen.

Folgende Informationen sind verfügbar:

  • Adresse der Berechtigung inklusive E-Mail und Homepage (sofern bei der Kammer hinterlegt)
  • Wortlaut der Befugnis
  • Projekte, sofern vorhanden
  • Filialen, sofern vorhanden

 

Firmenbuch – tagesaktuell

Die Schnittstellen zum Firmenbuch ist tagesaktuell. Folgende Informationen Ihres Unternehmens werden über die Einspielung von Firmenbuchdaten im ANKÖ dargestellt:

  • Firmenbuchnummer
  • Gesellschaftsform
  • Kapital
  • Organe (etwa firmenrechtlicher Geschäftsführer, Prokurist)
  • Beteiligungen des Unternehmens
  • Beteiligungen am Unternehmen
  • Änderung des unternehmensrechtlichen Firmenwortlauts
  • Änderung der Adressdaten von Hauptstandort sowie von etwaigen Filialen und Betriebsstätten
  • ÖNACE Code(s)
  • Liquidation oder Löschung des Unternehmens
  • Einleitung/Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, – täglicher Abgleich mit der Ediktsdatei

Bei Unternehmen, die uns keinen weiteren Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erbringen, wird anlassbezogen und manuell auch die offenzulegende Bilanz aus dem Firmenbuch aktualisiert.

Wir bearbeiten tagesaktuell Meldungen des Firmenbuchs zu Umgründungen, Einbringungen und Spaltungen. Falls dadurch neue oder andere Eignungsnachweise im ANKÖ hinterlegt werden sollen, kontaktieren wir Sie.

 

Österreichische Gesundheitskasse kurz ÖGK

Über unsere Schnittstelle erhalten wir monatlich folgende Informationen der Sozialversicherungsträger:

1. Import einer Auskunft der Sozialversicherungsträger mit aktuellem Datum
2. Höhe allenfalls bestehender Rückstände
3. Gesamtzahl der zum Stichtag des Importes bei der Gebietskrankenkasse gemeldeten Arbeitnehmer (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

Ist der Rückstand der vom Hauptverband erhaltenen Daten zweimal höher als 100 €, werden die Daten nicht mehr dargestellt, die Einspielung stoppt. Wenn ein Auftraggeber an den ANKÖ herantritt und aktuelle Daten von Ihrem Unternehmen wünscht, tritt Ihr Kundenbetreuer direkt mit Ihnen in Verbindung.

Sofern eine aufrechte Ratenvereinbarung besteht, empfehlen wir Ihnen, diese dem ANKÖ zu übermitteln. So führt ein Negativsaldo bei der Gebietskrankenkasse nicht gleich dazu, dass Ihr Unternehmen die vergaberechtliche Eignung verliert.

 

Kommunalsteuer MA 6

Sobald in Ihrem Unternehmen Arbeitslöhne bezahlt werden, führt dies zu einer Beitragspflicht nach Kommunalsteuer. Liegt ein Betrieb / eine Betriebsstätte in Wien, wird diese Steuer bei der Magistratsabteilung 6 abgeführt. Viele Auftraggeber bezeichnen diesen Nachweis auch als „Stadtkasse”.

Gerade für in Wien ansässige Auftraggeber ist der Nachweis, dass die Kommunalsteuer dort entrichtet wurde, in Vergabeverfahren ein Thema. Daher spielt der ANKÖ monatlich die Daten der Kommunalsteuer Wien ein. Dies ist für Unternehmen möglich, die ihren Betrieb oder eine Betriebsstätte in Wien gemeldet haben, sowie in Wien Arbeitslöhne auszahlen.

 

Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)

Betriebe der Bauwirtschaft sind gesetzlich dazu verpflichtet, für Ihre Arbeiter Sonderregelungen zu treffen, die aufgrund besonderer Problemstellungen bei Bauarbeitern eintreffen. Nach der Erfassung des Unternehmens bei der BUAK erhält Ihr Unternehmen ein Betriebskennzeichen. Nach Bekanntgabe dieses Kennzeichens an den ANKÖ importieren wir über unsere Schnittstelle die BUAK Daten monatlich für Sie.

Diese Angaben werden von der Kasse erhalten und im ANKÖ dargestellt:

  • Auskunftsdatum
  • fälliger Rückstand
  • angemeldete Arbeitnehmer

 

Auskunft gemäß § 28b AuslBG

Über eine Schnittstelle mit dem Finanzamt tätigt der ANKÖ halbjährlich eine Abfrage, ob dem Unternehmen in Verbindung mit § 28b AuslBG beim Bundesministerium für Finanzen Verletzungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes anzurechnen sind. Diese Abfragen werden von der Finanzpolizei – Zentrale Koordinationsstelle selbst bearbeitet und etwaige Verletzungen direkt in die Plattform hochgeladen.

Sobald zum Unternehmen rechtskräftige Verurteilungen vorliegen, werden diese im Datenbestand Ihres Unternehmens dargestellt.

Selbstverständlich laden wir Sie ein, uns eine Stellungnahme zu übermitteln, in der von Ihnen dargelegt werden kann, dass trotz des Vorliegens einer/mehrerer rechtskräftiger/n Bestrafung(en) gemäß § 28 Abs. 1 Ziffer 1 AuslBG, die vergaberechtliche Zuverlässigkeit gegeben ist.

Diese Stellungnahme kann bei laufenden Vergabeverfahren im Sinne des § 83 Abs 2 BVergG 2018 die Bewertung Ihres Unternehmens beeinflussen. Sie werden daher in Ihrem Interesse um Übermittlung einer Darstellung zur vergaberechtlichen Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens ersucht.

Gut zu wissen: Mit oder ohne ANKÖ erfährt der Auftraggeber von möglicherweise vorliegenden Verletzungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

 

Auskunft gemäß § 35 Abs 5 LSD-BG (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz)

Seit Anfang April 2016 gibt es eine Schnittstelle zum Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping der ÖGK für Auskünfte gemäß § 35 Abs 5 LSD-BG.

Für Unternehmen selbst ist diese Schnittstelle gemäß dem Bundesvergabegesetz (BVergG) nicht ersichtlich, aber mit der LSD-BG-Schnittstelle des ANKÖ erhält der Auftraggeber die Auskunft sofort.

Auch hier gut zu wissen: Mit oder ohne ANKÖ erfährt der Auftraggeber von möglicherweise vorliegenden Verletzungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.

 

Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) Schnittstelle

Die Daten zum KSV-Rating werden allesamt vom KSV1870 selbst über eine eigene Schnittstelle eingespielt. Das Rating ist tagesaktuell (vergleiche „KSV1870-Stand“). Jede dort gemeldete Firma wird mindestens einmal jährlich zur Gänze beurteilt und das Rating eingespielt. Diese Meldung wird über das Feld „Letzte Überarbeitung” abgebildet. Kommt es vor Ablauf eines Jahres zu einer Änderung des Ratings, wird auch diese Änderung tagesaktuell im ANKÖ abgebildet. Wichtig: Manche Auftraggeber verlangen, dass das Rating in einem Ausschreibungsverfahren nicht älter als 6 Monate ist. In diesem Fall veranlasst der ANKÖ gerne die Neueinspielung Ihres Ratings mit jüngerem Datum.

Fragen zum persönlichen Rating
Der KSV gibt gerne Auskunft über die Zusammensetzung des persönlichen Ratings. Erstinformationen werden telefonisch erteilt, weiterführende Informationen über ein persönliches Gespräch: infoServicegruppe(at)ksv.at; Tel. Nr. 0501870-8000.

Ediktsdatei

Es wird ein täglicher Abgleich mit der Ediktsdatei durchgeführt. Bei einer etwaigen Einleitung eines Konkurses oder einer Sanierung wird das Edikt in Ihrem Datensatz hinterlegt und ein entsprechender Status mit Anmerkung in Ihrem Unternehmensprofil gesetzt. Weitere Beschlüsse im Zuge des Konkurs- bzw. des Sanierungsverfahren werden aktuell hinterlegt. Bei Aufhebung des Konkurses/der Sanierung wird der entsprechende Beschluss im Datensatz hinterlegt und Ihr Status wird wieder – je nachdem, wie aktuell Ihre hinterlegten Eignungsnachweise sind – auf „Status OK – Unternehmen wird ordnungsgemäß geführt“ bzw. auf „Status B -Behebbarer Mangel“ zurückgesetzt.

Zugangsberechtigung öffentlicher Auftraggeber im ANKÖ

Im Regelfall haben die öffentlichen Auftraggeber eine Nutzungsvereinbarung zur Abfrage der Daten mit dem ANKÖ getroffen.

Hier reicht die Vorlage Ihres ANKÖ Führungszertifikats bzw. die Angabe Ihres ANKÖ Firmencodes aus, um dem Auftraggeber die Abfrage Ihrer hinterlegten Daten zu erleichtern.

Sollte ein Auftraggeber ausnahmsweise keinen Zugang zum ANKÖ haben, richten wir für das Vergabeverfahren gerne eine Zugangsmöglichkeit ein, damit Sie Ihre Eignung nicht separat beibringen müssen.

Gesetzlich ist geregelt, dass ein Auftraggeber den Nachweis über den ANKÖ akzeptieren muss, sofern „die vom Auftraggeber festgelegten Unterlagen in der vom Auftraggeber gewünschten Aktualität vorliegen und vom Auftraggeber selbst unmittelbar abrufbar sind[1].“

 

Aktualität sicherstellen

Bitte stellen Sie vor Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrages sicher, dass die geforderten Nachweise im ANKÖ aktuell genug hinterlegt sind. Viele dieser Daten halten wir als Service für Sie über unsere zahlreichen Schnittstellen aktuell (siehe Erklärung zu den ANKÖ Schnittstellen ).

 

Nachweis mittels ANKÖ Ausdruck – PDF-Export und Druck

Sollten Sie für private Aufträge oder aus anderen Gründen eine Auflistung der Nachweise benötigen, die im ANKÖ hinterlegt sind, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung:

Mit Einstieg Ihres Benutzernamens und Passwortes in unsere Plattform unter https://lgu.ankoe.at können Sie sich alle Informationen bequem ausdrucken. (Registerkarte „PDF Export und Druck”).

Die Übersicht der hinterlegten Daten exklusive Dokumente ist immer kostenlos verfügbar. Einen Gesamtabzug mit allen Dokumenten stellt Ihnen der ANKÖ einmal jährlich kostenlos zur Verfügung. Jeder weitere Abzug steht Ihnen gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr zur Verfügung.

[1] § 80 Abs 5 BVergG 2018
[2] gemäß § 26 DSG 2000

Berufliche Befugnis

  • tägliche Einspielung der Daten über das Gewerbeinformationssystem Austria GISA (vormals „Zentrales Gewerberegister”)
  • Schnittstelle zur Wirtschaftskammer
  • Schnittstelle zur Bundeskammer der Ziviltechniker_innen

 

Berufliche Zuverlässigkeit

  •  kein Insolvenzverfahren eröffnet – täglicher Abgleich mit der Ediktsdatei
  • keine Liquidation oder Einstellung der gewerblichen Tätigkeit – täglicher Abgleich mit dem Firmenbuch; Schnittstelle zur Wirtschaftskammer und Architektenkammer
  • Auskunft gemäß § 28b AuslBG – Einspielung der Auskünfte durch die Finanzpolizei – Zentrale Koordinationsstelle
  • Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Abgaben – Einspielung der Daten vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Daten der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse sowie der Magistratsabteilung MA 6 für die Kommunalsteuer

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  •  Bilanz – Einspielung der offenzulegenden Bilanz durch den ANKÖ über das Firmenbuch, sofern vom Unternehmen keine alternativen Nachweise bereitgestellt werden.
  • Unternehmensbeteiligungen – täglicher Abgleich mit dem Firmenbuch
  • KSV Rating – mindestens einmal jährlich Aktualisierung – direkte Einspielung durch den Kreditschutzverband von 1870

 

Technische Leistungsfähigkeit

  • Anlagenverzeichnisse – Einspielung Anlagenverzeichnisse aus den offenzulegenden Bilanzen durch den ANKÖ über das Firmenbuch, sofern vom Unternehmen keine alternativen Nachweise bereitgestellt werden.

 

 Qualitätsnormen, Normen für Umweltmanagement

  • Zertifikate EMAS geprüftes Umweltmanagement – Verlinkung zu den Unternehmenszertifikaten beim Umweltministerium (BMK) 

Über die „Suche“ können Sie alle Unternehmen finden, die im ANKÖ hinterlegt sind. Mit Ankreuzen der Checkbox „Nur Unternehmen anzeigen, die aktiv geführt werden“, sind alle Unternehmen, die ihre Eignung mit dem ANKÖ nachweisen, sichtbar.

Die im ANKÖ hinterlegten Daten sind nur für öffentliche Auftraggeber, die im Zuge von Auftragsvergaben die Eignung eines Unternehmens überprüfen müssen, aufrufbar. Dies kommt auch dem Schutz Ihrer Daten zugute! Jeder Zugriff wird protokolliert, um Missbrauch zusätzlich zu verhindern.

Wenn Sie aber den Zugriff auf die Daten von Unternehmen, etwa ihre Subunternehmer, tätigen wollen, können Sie auf „Zugriff beantragen“ klicken. Dann erhält der zuständige Ansprechpartner im Unternehmen die Meldung, dass ein Zugriff gewünscht wird. Dieser Zugriff kann angenommen oder abgewiesen werden. Sobald der Zugriff vom Unternehmen akzeptiert wird, können Sie die ANKÖ Daten einsehen. Für diese Freischaltung benötigen Sie das Recht „Eigensicht Admin“. Ist es bei Ihnen freigeschalten, sehen Sie es in Ihrer Rolle oben in der Mitte. Wollen Sie es beantragen, können Sie das mit Hilfe dieses Formulars tun (bitte bei Art der Berechtigung dann „Administrator“ angeben):

ANKÖ Administratoren Anmeldung (PDF)

Der ANKÖ bewertet keine Bieter, Bewerber oder Subunternehmer im konkreten Vergabeverfahren. Er stellt ein dynamisches Informationssystem für Berechtigte (in der Regel öffentliche Auftraggeber) zur Verfügung. Die Entscheidung, ob ein Unternehmen geeignet ist, trifft der Auftraggeber aufgrund der elektronisch abrufbaren, hinterlegten Nachweise.[1]

Als Informationssystem prüft der ANKÖ Nachweise jedoch auf Aktualität und Vollständigkeit.[2] Um diese Prüfung zu dokumentieren, werden Statuseintragungen vergeben.

 

Status „OK – Unternehmen wird ordnungsgemäß geführt“

Dieser Eintrag bedeutet, dass sämtliche standardisierten Eignungsnachweise gemäß Bundesvergabegesetz vollständig und aktuell im ANKÖ vorliegen. Die Anforderung an die Aktualität der Nachweise ist bei jedem öffentlichen Auftraggeber unterschiedlich. Gemäß ÖNORM bemisst der ANKÖ die Aktualität auf ein Jahr.

Verlangt ein Auftraggeber aktuellere als im ANKÖ hinterlegte Nachweise, kann er eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das geführte Unternehmen).

 

Status „B – Behebbarer Mangel“

Dieser Eintrag drückt aus, dass entweder nicht alle standardisierten Nachweise im ANKÖ vorliegen, und/oder diese nicht aktuell genug sind.

Ein Auftraggeber kann eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das Unternehmen).

[1] Auszug aus den ANKÖ Vereinsstatuten, II. 1.3.
[2] Auszug ONR 12051:2008

Muss das Testaccount gekündigt werden?

Nein. Das Testaccount ist unverbindlich und endet nach der Testphase automatisch.

Welche Serviceleistungen werden im Testabo angeboten?

Zwischen dem Jahresabo und dem Testabo gibt es keine Leistungsunterschiede. Alle Funktionen stehen vollumfänglich zur Verfügung. Das Testabonnement ist lediglich zeitlich begrenzt und zum kostenlosen Kennenlernen gedacht.

Können im Testabo gespeicherte Suchprofile bei Abschluss eines Jahresabos mit übernommen werden?

Bei Abschluss eines Jahresabos können die bereits angelegten Suchprofile erhalten bleiben. Bei Online-Bestellungen ist dieses durch das Auslesen Ihrer bereits bestehenden Logindaten möglich. Eine Übernahme erfolgt auch bei Einzahlung per Erlagschein durch den Kundenbetreuer.

Kann das Jahresabo bereits während der Testphase bestellt werden?

Um einen reibungslosen Übergang zwischen den Abotypen zu gewährleisten, ist es möglich während der Testphase über „Konto registrieren / Standard oder Multiuserabo mit „Daten auslesen“ das Jahresabo zu bestellen. Eine weitere Möglichkeit besteht jederzeit nach dem Login in den Testaccount über den „Jahresabo Kaufen“ Button.

Die Aktivierung erfolgt erst nach Testablauf – d.h. sie verlieren keine Testtage.

Die Entscheidung für ein Jahresabo wird erst nach Ablauf des Testaccounts gefällt. Wann erfolgt die Freischaltung?

1) Die sofortige Freischaltung erfolgt über unsere Homepage über den Button „Konto registrieren“ oder nach dem Login über den Button „Jahresabo kaufen“. Nach Ausfüllen des Bestellformulars auf unserer Homepage werden Ihnen Ihre Stammdaten sowie Benutzername per E-Mail übermittelt. Die Rechnung erhalten Sie innerhalb der nächsten Tage per Email.
2) Eine Freischaltung auf Grund der Einzahlung eines Angebots erfolgt erst nach Zahlungseingang. Nach erfolgter Aktivierung erhalten Sie die Mitteilung des Zahlungseingangs und Freischaltung des Abos per E-Mail.

Können bereits angelegte Suchprofile bei Abschluss eines Jahresabos übernommen werden?

Abgespeicherte Einstellungen des Testaccounts stehen Ihnen auch nach Abschluss eines Jahresabos zur Verfügung. Ihre Daten werden vom Vergabeportal-Team dementsprechend aktiviert.

Welche Leistungen beinhaltet ein Vergabeportal-Jahresabo?

Bei unserem Jahresabo handelt es sich um ein Pauschalangebot. Es fallen von Seiten des Vergabeportals keine weiteren Kosten an. Eine detaillierte Übersicht über das Leistungsangebot ersehen Sie auf unserer Preisliste.

Welche Möglichkeiten gibt es ein Jahresabo abzuschließen?

1) Über den Button „Konto registrieren“ über die Homepage www.vergabeportal.at.
ODER
2) Nach Einzahlung auf Grund eines Angebots für ein Jahresabo.

Wie kann ein Jahresabo bei Vergabeportal.at gekündigt werden?

Eine Kündigung muss schriftlich an den Kundenbetreuer übermittelt werden. Diese kann entweder postalisch, per E-Mail oder Fax erfolgen. Achtung: Eine nicht zeitgerechte Kündigung bewirkt eine automatische Verlängerung des Abojahres.

Gibt es eine Frist für die Einlangung der Kündigung?

Eine Kündigung für das laufende Vertragsjahr kann jederzeit, spätestens jedoch 2 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums, welchen Sie auf der jeweils gültigen Rechnung finden, erfolgen. (Beispiel: Ende des Leistungszeitraumes: 18.10.dJ -> Kündigung bis spätestens: 18.08.dJ)

Das Multi-User Abo bietet Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, bis zu insgesamt 10 Mitarbeiter mit den Aufgaben des Ausschreibungsmanagements zu betreuen:

  • Jeder zugefügte Nutzer kann das Servicepaket von Vergabeportal.at im vollen Umfang nutzen. Dazu zählen z.B. die unbegrenzte Anlage von Suchprofilen, E-Mail Versand, Download der Ausschreibungsunterlagen und umfangreiche Suchmöglichkeiten.
  • Personalisierter Login. Jeder User erhält nach Einrichtung durch den Abonnenten den Benutzernamen und Freischaltcode per Mail. Das Kennwort wird dann selbst vom einzelnen User ausgesucht.
  • Verbesserung der Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten innerhalb Ihrer Organisation, indem jeder einzelne User z.B. andere Regionen, sowie Suchbegriffe einstellen kann.
  • Ein Upgrade auf ein Multiuser-Abo kann jederzeit aus dem Standard Abo heraus gelöst werden. Die Anpassung erfolgt an die Vertragslaufzeit des Jahresabos.

 

Wie erfolgt die Anmeldung eines Multiuserabos?

Ein Multiuser Abo kann auf zwei Wegen abgeschlossen werden:
1) Erstbestellung eines Jahresabos durch Wahl der Vertragsform „Multi-User Abo“
2) Während der Laufzeit eines Standard-Abos über den Upgrade Button nach dem Login

Diese Suchfunktion ermöglicht Ihnen das Auffinden von veröffentlichten, aber nicht mehr aktuellen Bekanntmachungen. Die Suche im Archiv soll Ihnen dabei helfen, Ihr Suchprofil besser auf ausgeschriebene Aufträge abzustimmen.

Das bedeutet: Ergibt eine Suche in den aktuellen Ausschreibungen mit Ihrem Suchbegriff keinen Treffer, können Sie auch anhand der Archivsuche überprüfen, ob der Suchbegriff richtig gewählt wurde – finden Sie im Archiv passende Treffer, dann suchen Sie mit dem richtigen Stichwort. Das bedeutet aber auch: Es ist aktuell kein passender Auftrag ausgeschrieben.

Wenn nach dem Klick auf den Suchbutton keine Bekanntmachungen erschienen sind, können folgende Gründe vorliegen:

1) Im Suchwort gibt es einen Tippfehler.

2) Zur Zeit liegen keine aktuellen Aufträge in dieser Quellenauswahl und für den verwendeten Suchbegriff vor. Um einen Überblick über die Ausschreibungshäufigkeit in diesem Bereich zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die Archivsuche.

Unter dem Begriff „Suchprofil“ wird eine abgespeicherte Einstellung bei der Suchmaske in der Ausschreibungsdatenbank bezeichnet. Durch das Anlegen von Suchprofilen können für Sie interessante Ausschreibungen täglich automatisiert an Ihren E-Mail-Account sowie CC an eine Alternativadresse übermittelt werden. Diese Vorkehrung erspart Ihnen viele Kosten und Mühen bei der Recherche und Ihres Zeitmanagements.

Wie lege ich ein Suchprofil an?

Für die Anlage eines Suchprofils wechseln Sie bitte in die einfache oder erweiterte Suche. Bitte wählen Sie Ihre Regionen (zB einzelne oder alle Bundesländer) aus und definieren Sie ein oder mehrere Suchworte. Nachdem Sie die Suche gestartet haben, können Sie auf „Suchprofil speichern“ klicken und damit das Profil abspeichern. Es ist irrelevant, ob die Suche ein Ergebnis auflistet oder nicht – die Suchprofilanlegung wird dadurch nicht beeinflusst.

Kann ich bereits angelegte Suchprofile selbst aktualisieren?

Über die Registerkarte „Suchprofile“ können bereits vorhandene Suchprofile weiter bearbeitet oder gelöscht werden. Weiters kann eine Übersicht über einzelne oder alle Suchprofile ausgedruckt werden. Mit „Hinzufügen“ können Sie hier noch weitere Suchprofile abspeichern.
Gerne stehen Ihnen auch unsere Kundenbetreuer bei Profiländerungen zur Verfügung.

Wofür gibt es eine Merkliste?

Die Merkliste ermöglicht es Ihnen, für Sie interessante Ausschreibungen griffbereit abzulegen. Dazu müssen Sie, nachdem Sie eine Ausschreibung gefunden haben, den Button „Merken“ für die Merkliste anklicken.

Das Prinzip der ODER-Suche

Die Suche ist auf dem Prinzip der ODER-Suche aufgebaut. Dieser Umstand ermöglicht Ihnen die Aneinanderreihung mehrerer Suchbegriffe, wodurch nicht zwingend alle eingegebenen Begriffe im Ausschreibungstext enthalten sein müssen. Des Weiteren wird ebenfalls nach Wortergänzungen gesucht. Trennen Sie mehrere Suchbegriffe mit einem Leerzeichen oder Beistrich.

Beispiel: Boden
Angezeigt werden Aufträge mit Bodenverlegung, Parkettboden, Bodenbelag, Bodenaushub, …
Achtung: Nicht gesucht wird nach Böden! Erst wenn als Suchbegriff neben Boden auch Böden eingegeben wird, erhält man: Parkettböden, Fliesenböden, Verlegung von Böden, …
Was ist die einfache Suche?

Die einfache Suche dient zum Kennenlernen der Ausschreibungsdatenbank und für Abfragen nach Ausschreibungsgegenstand/stände (z.B. Fliesen, Boden, Böden, …) ohne jegliche Spezifikation.

Wozu wird die erweiterte Suchfunktion benötigt?

Bei der erweiterten Sucheinstellung kann man das Suchergebnis weiter einschränken. Folgende Suchoptionen (neben der Suche nach Ausschreibungsquelle und Ausschreibungsgegenstand, wie Fliesenleger) können hier hinzugefügt werden:

1) Suchmethode

Das Optionsfeld Suchmethode beinhaltet 4 Möglichkeiten:

  • Blank: wenn Sie die Option des „Leeren Feldes“ auswählen, erhalten Sie alle Ausschreibungen, welche einen Ihrer Suchbegriffe (zB Tisch)  auch als Wortteil enthält, beinhalten. In dem genannten Beispiel wäre dies Tischbein, Tischler, Stehtisch etc.
  • Alle: bei dieser Option erhalten Sie alle Ausschreibungen (exkl. vergebene Aufträge) wo eines der von Ihnen gewählten Wörter enthalten ist. Wenn Sie als Beispiel die Wörter „Tisch, Stühle, Büro“ nehmen, erhalten Sie jede Ausschreibung wo entweder das Wort Tisch, Stühle oder Büro darin vorkommen.
  • Alle Suchwörter müssen enthalten sein: hier müssen alle im Suchwort befindlichen Wörter in einer Ausschreibung zu finden sein. In obigem Beispiel würde das bedeuten, dass Sie nur jene Ausschreibung bekommen wo das Wort Tisch UND Stühle UND Büro im Ausschreibungstext enthalten sind.
  • Nur ganze Wörter vergleichen: Es handelt  sich bei der Suche um eine Wortabgleichsuche. Bei dieser Option würden Sie nur jene Ausschreibungen erhalten wo – in unserem Beispiel – das Wort Tisch als eigenes Wort aufscheint. Mit dieser Methode erhalten Sie daher keine Tischbeine, Tischgestell oder Tischdekoration.

2) Suche nach Auftraggeber
Diese Funktion ist hilfreich, wenn man ausschließlich Bekanntmachungen eines bestimmten Auftraggebers erhalten möchte.

3) Auftragstyp
Bei den Ausschreibungstypen gibt es drei Abstufungen:
3.1) Bauleistung: In dieser Kategorie sind Aufträge rund um das Bauwesen zu finden
3.2) Lieferleistung: Diese Option ist besonders für Zulieferer interessant
3.3) Dienstleistung: Hier erfolgt die Zuweisungen nach den angebotenen Serviceleistungen
3.4) Wettbewerb: Option für Aufrufe zum Wettbewerb

4) Bekanntmachungsverfahren
Als Bieter können Sie entscheiden welche Art von Bekanntmachung an Sie übermittelt werden soll:
4.1) Vorinformation
Eine Vorinformation  dient Ihnen als Information, dass ein neuer Auftrag demnächst von einem Auftraggeber ausgeschrieben wird. Der Vorteil: Sie als Leistungsanbieter können Ihre Personal- und Zeitressourcen zielgerichtet planen.
4.2) aktuelle Ausschreibung
Bei dieser Information handelt es sich um einen Auftrag, für welchen Angebote an den Auftraggeber übermittelt werden können.
4.3) Berichtigungen/Widerrufe
Berichtigung: Der Auftraggeber nimmt eine Änderung bei dem ursprünglich ausgeschriebenen Auftrag vor. Beispiele: Änderungen in der Ausschreibungsunterlage, Korrektur der ausgeschriebenen Angebotsmenge, …
Widerruf: Der Auftrag konnte nicht an einen Bieter vergeben werden und wird in Folge dessen zurückgezogen. Der Auftrag kann jedoch in einem neuen Verfahren vergeben werden. Diesbezüglich muss eine weitere Ausschreibung veröffentlicht werden.
4.4) Vergebene Aufträge
Ein Bieter wurde mit der Erfüllung des Auftrages bevollmächtigt.

5) Veröffentlichungsdatum
Bei diesem Menüpunkt können Sie den Zeitraum der Auftragsveröffentlichung bestimmen und auch unsere Archivsuche nutzen.

Vergabeportal.at ist bestrebt, Ihnen den kostengünstigsten und einfachsten Weg anzubieten. Leider bleibt es dem Auftraggeber überlassen, in welcher Form die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:

  • Der Auftraggeber lädt die Unterlagen als pdf-File hoch und stellt diese bei Vergabeportal.at kostenlos zur Verfügung.
  • Vergabeportal.at verweist auf einen Link, über welchen die Unterlagen bezogen werden können. Etwaige Kosten kann der Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Verrechnung erfolgt direkt über den Auftraggeber bzw. die vom Auftraggeber bemächtigten Person.
  • Die Unterlagen werden ausschließlich über die in der Ausschreibung erwähnte Kontaktperson verschickt. Der Bezug der Ausschreibungsunterlagen kann gegebenenfalls mit einer Kostenentschädigung für den Auftraggeber verbunden sein.

Von Vergabeportal.at werden ausschließlich Aufträge von öffentlichen Auftraggebern erfasst. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • alle österreichischen Amtsblätter
    Amtlicher Lieferanzeiger
    Landesamtsblatt für Burgenland
    Amtliche Nachrichten Niederösterreich, Stadt Klosterneuburg, Stadt Schwechat, Stadt Wiener Neustadt, Stadt St. Pölten
    Amtsblatt der Stadt Wien
    Kärntner Landeszeitung, Stadt Klagenfurt, Stadt Villach
    Grazer Zeitung, Stadt Graz
    Amtliche Linzer Zeitung, Stadt Linz
    Salzburger Landeszeitung, Stadt Linz, Salzburg online
    Bote für Tirol
    Amtsblatt für das Land Vorarlberg, Stadt Bregenz
  • Open Goverment Data (OGD) data.gv.at
  • alle Bekanntmachungen aus der Schweiz
    Bekanntmachungsplattform Simap.ch
  • alle Bekanntmachungen der Europäischen Union (TED)
  • ausgewählte Ausschreibungen aus acht osteuropäischen Ländern
    Internationale Büros der Stadt Wien
    (Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien, Kroatien, Serbien, Bulgarien und Bosnien)
    > Link zu ANKÖ Donau

Für die Leistungsbereiche Bau, Lieferung und Dienstleistung gibt es unterschiedliche Richtwerte bei den Auftragswerten. Wird der Richtwert überschritten, muss zusätzlich zu der Bekanntmachung im regionalen Amtsblatt eine Meldung an die europäische Union (TED) ergehen.

TED bedeutet Tenders Electronic Daily und ist die Onlineversion des europäischen Amtsblattes. Aufträge, welche gewisse Schwellenwerte überschreiten, müssen an TED gemeldet werden.

Die aktuell geltenden Richtwerte:

Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung:
Im Baubereich bis EUR 1.000.000,-
Im Liefer- und Dienstleistungsbereich bis EUR 100.000,-

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:
Im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis EUR 100.000,-
Schwellenwerte im klassischen Bereich:

Verfahrensart Schwellenwerte (exkl. USt.)
Direktvergabe EUR 100.000,–
Direktvergabe im besonderen Dienstleistungsbereich EUR 100.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Liefer- und Dienstleistungsbereich EUR 130.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Baubereich EUR 500.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im besonderen Dienstleistungsbereich EUR 150.000,–
Auftragsart
Lieferaufträge EUR 221.000,–
Lieferaufträge bei Zentrale öffentliche Auftraggeber EUR 143.000,–
Dienstleistungsaufträge EUR 221.000,–
Dienstleistungsaufträge bei Zentrale öffentliche Auftraggeber EUR 143.000,–
Bauaufträge EUR 5.538.000,–

 

Schwellenwerte im Sektorenbereich

Verfahrensart Schwellenwerte (exkl. USt.)
Direktvergabe EUR 100.000,–
Direktvergabe im besonderen Dienstleistungsbereich EUR 150.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Liefer- und Dienstleistungsbereich EUR 200.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im Baubereich EUR 500.000,–
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im besonderen Dienstleistungsbereich EUR 200.000,–
Auftragsart
Lieferaufträge EUR 443.000,–
Dienstleistungsaufträge EUR 443.000,–
Bauaufträge EUR 5.538.000,–

Erklärung: Alle Angaben betreffen den geschätzten Auftragswert exkl. USt.
Als ein Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich (OSB) gilt jenes, bei dem der geschätzte Auftragswert (exkl. USt.) mindestens die obengenannten Schwellenwerte erreicht. Sollte sich der geschätzte Auftragswert (exkl. USt.) unter dem Schwellenwerte befinden, handelt es sich um ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich (USB).

Hier können Sie die Liste der aktuellen Schwellenwerte (Stand: 01.01.2024) downloaden

Die e-Auktion ist eine reine Preisauktion, andere Kriterien können in der Auktion selbst nicht berücksichtigt werden. Allerdings können im Vorverfahren weitere Kriterien einbezogen werden und zur Auktion nur jene Unternehmen eingeladen werden, welche diese erfüllen.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Auktionsleiter die Auktion unterbricht. In diesem Fall wird den Bietern der Zeitpunkt der Fortsetzung bzw. das neue Auktionsende über die Plattform sowie per E-Mail mitgeteilt.

Ebenso kann der Auktionsleiter die laufende Auktion abbrechen (widerrufen). In diesem Fall wird die Gebotsabgabe beendet und der Grund für den Abbruch den Bietern per E-Mail bekannt gegeben.

Der Auktionsleiter legt einen Mindestgebotsschritt fest, um den das jeweils letztgültige Gebot verbessert werden muss, sowie einen Höchstgebotsschritt, um den das jeweils letztgültige Gebot maximal verbessert werden darf. Der Mindest- und Höchstgebotsschritt stellen also einen Rahmen dar, in dem sich ein neues gültiges Gebot bewegen muss. Dieser Rahmen kann relativ zum jeweils letztgültigen Gebot in Prozent oder durch Absolutwerte angegeben werden.

Möglich ist auch, einen maximalen Nachlass in Prozent anzugeben. Dies legt fest, um wieviel ein Bieter seinen ursprünglich im Vorverfahren abgegebenen Gesamtpreis unterbieten darf. Auf diese Weise kann einem nicht plausiblen Gesamtpreis entgegengewirkt werden.

Der e-Auktion geht in der Regel ein Vorverfahren voran. Jene Bieter, die dort die Eignungsanforderungen erfüllen, die hier ein ausschreibungskonformes Angebot abgegeben haben und bei denen kein Ausscheidungsgrund vorliegt, erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme an der elektronischen Auktion per E-Mail.

Die e-Auktion findet frühestens zwei Tage nach Versendung der Aufforderung zur Teilnahme statt. Über den genauen Termin der elektronischen Auktion werden die Bieter in dieser Teilnahmeaufforderung informiert.

Weiters erhalten die Bieter einen Link zur Aktivierung des Bieteraccounts sowie die für die Auktion benötigten Transaktionsnummern (TAN). .

Die Transaktionsnummern sind nur für eine konkrete Auktion gültig und können jeweils nur einmal verwendet werden. Sind mehr als 20 nötig, übermittelt die Auktionsplattform automatisch neue TANs an den Bieter.

Über Schnittstellen zu Behörden oder über sonstige offizielle Stellen eingeholte Daten sind kursiv gesetzt.

Berufliche Befugnis

  • Befugnisse – Schnittstelle zum Gewerbeinformationssystem GISA (täglicher Abgleich), ansonsten Unternehmensangaben; Schnittstelle zur Wirtschaftskammer (täglicher Abgleich); Schnittstelle zur Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen (täglicher Abgleich)

Berufliche Zuverlässigkeit

  • Strafregisterbescheinigung – Unternehmensangaben
  • Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) –  Unternehmensangaben
  • kein Insolvenzverfahren eröffnet – Abgleich mit Ediktsdatei (täglicher Abgleich)
  • keine Liquidation oder Einstellung der gewerblichen Tätigkeit – Abgleich mit dem Firmenbuch; Schnittstelle zu Wirtschaftskammer und Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen (täglicher Abgleich)
  • Auskunft gemäß § 28b AuslBG – Schnittstelle zu Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) (Abgleich wird bei Bedarf angestoßen und ist sechs Monate gültig)
  • Auskunft gemäß § 35 Abs 5 LSD-BG – Schnittstellte zur Verwaltungsstrafevidenz des LSDB der ÖGK (Auskunft auf Knopfdruck tagesaktuell)
  • Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Abgaben – Einspielung des Hauptverbandes der Sozialversicherung, Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), Magistratsabteilung 6 Stadt Wien – Kommunalsteuer (monatlicher Abgleich), ansonsten Unternehmensangaben

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • Bankauskunft – Unternehmensangaben
  • Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung – Unternehmensangaben
  • Bilanz – Einspielung durch ANKÖ über Firmenbuch bzw. Unternehmensangaben
  • Gesamtumsatz – Unternehmensangaben
  • Anzahl der beschäftigten DienstnehmerInnen – Einholung über Schnittstelle zum Hauptverband der Sozialversicherung (monatlicher Abgleich) sowie Eigenangaben des Unternehmers
  • Unternehmensbeteiligungen – Abgleich mit dem Firmenbuch (täglicher Abgleich)
  • KSV Rating – direkte Einspielung des Kreditschutzverbands 1870 über eine Schnittstelle (mindestens einmal jährlich Komplettrecherche, bei Änderungen des Ratings sofortiger Abgleich)

Technische Leistungsfähigkeit

  • Referenzen – Unternehmensangaben, Detailierungsgrad unternehmer-/auftraggeberabhängig
  • jährliches Mittel der in den letzten drei Jahren beschäftigten Dienstnehmer – Unternehmensangaben
  • weitere Angaben – unternehmensabhängig

Qualitätsnormen, Normen für Umweltmanagement

  • EMAS Eintrag im EMAS-Register – Schnittstelle zum Umweltbundesamt (täglicher Abgleich)
  • weitere Zertifikate – unternehmensabhängig

Als Informationssystem prüft der ANKÖ Nachweise auf Aktualität und Vollständigkeit. Um diese Prüfung zu dokumentieren, werden Statuseintragungen vergeben.

Der ANKÖ bewertet damit keine Bieter, Bewerber oder Subunternehmer für konkrete Vergabeverfahren. Er stellt ein dynamisches Informationssystem zur Verfügung.

Die Entscheidung, ob ein Unternehmen geeignet ist, trifft der Auftraggeber aufgrund der elektronisch abrufbaren, hinterlegten Nachweise.

Status „O.K. – Unternehmen wird ordnungsgemäß geführt”

Dieser Eintrag bedeutet, dass sämtliche standardisierten Eignungsnachweise gemäß Bundesvergabegesetz vollständig und aktuell im ANKÖ vorliegen. Die Anforderung an die Aktualität der Nachweise ist bei jedem öffentlichen Auftraggeber unterschiedlich. Gemäß ÖNORM bemisst der ANKÖ die Aktualität eines Nachweises auf ein Jahr, wobei der Großteil der Nachweise ohnehin über Schnittstellen laufend aktuell gehalten wird.

Verlangt ein Auftraggeber aktuellere als im ANKÖ hinterlegte Nachweise, kann er eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das geführt Unternehmen).

Status „B – Behebbarer Mangel”

Dieser Eintrag drückt aus, dass entweder nicht alle standardisierten Nachweise im ANKÖ vorliegen, und/oder diese nicht aktuell genug sind.

Ein Auftraggeber kann eine Nachforderung über den ANKÖ einleiten. Dieser übernimmt dann die Aktualisierung (über Schnittstellen oder direkt über das geführte Unternehmen).

Status „S- Sanierungsverfahren” & „K neu – Insolvenzverfahren nach IRÄG”

Ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung bzw. Insolvenzverfahren ist anhängig. Bitte beachten Sie die Anmerkung zum Status bzw. die Edikte im Bereich Zuverlässigkeit. Dieser Status bleibt im ANKÖ solange hinterlegt, bis das Ende der Zahlungsfrist erreicht ist. Die Daten im ANKÖ werden täglich mit der Ediktsdatei abgeglichen.

Status „W – Widerruf”

Das Unternehmen hat seine Zustimmung zur Führung in der Liste geeigneter Unternehmer® widerrufen. Die Eignungsnachweise können in der Regel bis Jahresende aufgerufen werden.

Die Kostenbeiträge der ANKÖ – Liste geeigneter Unternehmen® für Auftraggeber sind nach Anzahl der Zugriffe gestaffelt, wobei die Abrechnung zumeist in Form einer Jahrespauschale erfolgt.

Der Einstieg in die Liste geeigneter Unternehmen® erfolgt über das Login ganz rechts oben auf unserer Homepage oder direkt über https://lgu.ankoe.at/ in Ihrem Browser – für ein reibungsloses Funktionieren wird empfohlen, moderne Browser wie Chrome, Firefox oder die letzte Version von MS Edge zu verwenden. Sollte das nicht möglich sein, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die letzte Version (v11) des Internet Explorer verwenden.

Für User der ASFINAG, der ÖBB sowie der Stadt Wien gibt es einen eigenen Einstieg über eine eigene, interne Datenbank.

Haben Sie noch keine Login-Daten und möchten sich erstmals anmelden, dann kontaktieren Sie bitte
Frau Amela Medinic +43 1 333 6666 – 47, a.medinic(at)ankoe.at

Nein, es ist keine nochmalige Eingabe in ein anderes System nötig.
Die ANKÖ eVergabe+ versendet die Bekanntmachung automatisch an die konfigurierten Publikationsmedien (Vergabeseiten der Bundesländer, Amtsblätter online oder print). Ebenfalls erfolgt die Übermittlung der Publikations-Kerndaten an data.gv.at, womit automatisch auf dem UnternehmensServicePortal (ausschreibungen.usp.gv.at) gemäß BVergG 2018 veröffentlicht wird. Bei Publikationen im Oberschwellenbereich erfolgt vorab die Meldung an Tenders Electronic Daily der EU (TED) über die ANKÖ eVergabe+.
Die ANKÖ eVergabe+ unterstützt Sie durchgängig bei der elektronischen Abwicklung Ihrer Vergabeverfahren von der Angebotsöffnung bis zur Zuschlagsentscheidung inklusive Bieterkommunikation, Berichterstellung (Niederschrift,..), Zuschlagsentscheidung/ -erteilung und Verfahrensdokumentation.

Die Nutzung der eVergabe+ für Auftraggeber und ausschreibende Stellen wird individuell mit dem ANKÖ Key Account Manager besprochen und anschließend das maßgeschneiderte, kostengünstigste Lizenzmodell für Sie gefunden. Als Modelle stehen sich wiederholende Jahreslizenzpakete (Standard) oder temporär gültige Sonderlizenzpakete für Projekte oder Einzelbeschaffungen zur Wahl. Ein Lizenzpaket enthält die vereinbarte Anzahl an beabsichtigten Vergabeverfahren entweder pro Jahr oder für ein Projekt plus optional wählbare Leistungen. Auf Anfrage kann auch der Zugang zum Schulungssystem auf https://evergabeschulung.ankoe.at eingerichtet werden.

Kontaktieren Sie das ANKÖ Key Account Management und lassen Sie sich über das für Sie optimale Leistungspaket beraten.

Die Webapplikation eVergabe+ deckt den vollen Bekanntmachungsprozess und alle Arten von Vergaben ab. Egal ob es sich also um eine Ausschreibung im Ober- oder Unterschwellenbereich handelt, ob es zum Beispiel eine Direktvergabe, ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung, ein dynamisches Beschaffungssystem oder ein anonymer Wettbewerb ist – die ANKÖ eVergabe+ stellt für alle Verfahrensarten Online-Formulare zur Verfügung.

Ja, wir bieten in vielen Positionen die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten. Die genauen Regelungen und die Häufigkeit hängen von der Art der Tätigkeit und den individuellen Vereinbarungen ab. Wir fördern eine ausgewogene Work-Life-Balance und unterstützen flexible Arbeitsmodelle, soweit es möglich ist.

Die Arbeitszeiten können je nach Position und Abteilung variieren. In der Regel gilt beim ANKÖ eine flexible Gleitzeitregelung mit der Kernzeit 09:00 bis 13:00 Uhr. Details zu den Arbeitszeiten werden im Rahmen des Bewerbungsprozesses besprochen.

Beim ANKÖ werden hervorragende Leistungen honoriert und wir bieten in der Regel die Möglichkeit von Gehaltserhöhungen und Boni an, abhängig von der individuellen Leistung und den Unternehmenszielen.

Beim ANKÖ herrscht eine freundliche und hilfsbereite Atmosphäre! Die Stimmung im Team ANKÖ ist von Zusammenarbeit, Respekt und Engagement geprägt. Wir legen Wert auf ein positives Arbeitsumfeld und fördern Teamwork sowie offene Kommunikation.

Wir sind bemüht unsere Antwortzeiten so kurz wie möglich zu halten. Mitunter kann es aber vorkommen, dass Sie bis zu einer Woche warten müssen bis Sie von uns hören. Wir bitten um Geduld und Verständnis, dass wir manchmal sehr viel zu tun haben.

Aber wenn Sie es vor Spannung gar nicht mehr aushalten, dann greifen Sie doch zum Telefon und rufen uns an. Vielleicht gibt es ja spontane Neuigkeiten?

Ja, wir freuen uns über Initiativbewerbungen von qualifizierten Kandidaten. Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen an bewerbungen(at)ankoe.at senden, und wir werden diese prüfen, um mögliche passende Positionen zu finden.

Schicken Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an bewerbungen@ankoe.at. Fügen Sie bitte einen aussagekräftigen Lebenslauf mit Foto, Motivationsschreiben inkl. Referenzen sowie Gehaltsvorstellungen bei.

Die entsprechende Fachabteilung prüft Ihre Bewerbung und wenn Sie uns wie eine ideale Kandidatin oder ein idealer Kandidat erscheinen, laden wir Sie zu einem ersten Kennenlernen in unserem Büro in Wien ein.